Kreis Schleswig-Flensburg
Wie verhalte ich mich bei einem positiven PCR-Test?
Bei einem positiven PCR-Test sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich in Quarantäne zu begeben. Eine Anordnung durch das Gesundheitsamt ist nicht erforderlich. Auch eine selbstständige Meldung an das zuständige Gesundheitsamt ist nicht erforderlich. Zur Meldung sind das untersuchende Labor und/oder die ärztliche Praxis gesetzlich verpflichtet. Bitte sehen Sie daher nach Möglichkeit von entsprechenden Anfragen ab.
Wollen Sie sich nach einem PCR-Test beim Gesundheitsamt als positiv getestete Person registrieren, nutzen Sie dafür bitte dieses Formular.
Bitte informieren Sie selbständig mögliche Kontaktpersonen über Ihr positives PCR-Testergebnis und weisen Sie Ihre Kontaktpersonen auf unsere Informationsseiten hin.
Bitte berücksichtigen Sie auch die anderen Hinweise und Empfehlungen auf dieser Seite, insbesondere die Hinweise zum Verhalten während einer Quarantäne.