Kreis Schleswig-Flensburg
Bekomme ich eine Bescheinigung, z.B. für meine*n Arbeitgeber*in?
Eine gesonderte Bescheinigung für Ihre*n Arbeitgeber*in ist nicht erforderlich. Das positive Testergebnis (Schnelltest oder PCR) und der Verweis auf die Allgemeinverfügung ist als Beweis für die Verpflichtung einer Quarantäne ausreichend.
Auch am Ende der Quarantäne wird keine Bescheinigung oder Anordnung des Gesundheitsamtes benötigt und auch nicht ausgestellt. Wir bitten Sie daher von entsprechenden Anfragen abzusehen.
Es besteht aber die Möglichkeit, sich nach einem positiven Test auf der Homepage des Kreises zu registrieren. Im Anschluss erhalten Sie eine E-Mail mit der Bestätigung Ihrer Angaben, aus der auch die Dauer der Quarantäne hervorgeht. Diese kann ebenfalls zur Vorlage bei Arbeitgeber*innen genutzt werden.
Das Formular für positiv getestete Personen finden Sie hier.