Bekomme ich eine Bescheinigung, z.B. für meine*n Arbeitgeber*in?
Eine gesonderte Bescheinigung für Ihre*n Arbeitgeber*in ist nicht erforderlich. Das positive Testergebnis (Schnelltest oder PCR) und der Verweis auf die Allgemeinverfügung ist als Beleg für ein Betretungs- oder ein Tätigkeitsverbot ausreichend.
Es besteht aber die Möglichkeit, sich nach einem positiven Test auf der Homepage des Kreises zu registrieren. Im Anschluss erhalten Sie eine E-Mail mit der Bestätigung Ihrer Angaben und den daraus folgenden Verpflichtungen.
Das Formular für positiv getestete Personen finden Sie hier.