Informationen zur Impfung
Wo kann ich mich impfen lassen?
Impfstellen
Seit dem 1. Dezember haben die beiden stationären Impfstellen in Kropp und Norderbrarup wieder geöffnet: In Kropp in den Räumlichkeiten des Forums, in Norderbrarup in der ehemaligen Knüttel-Schule. Der Kreis Schleswig-Flensburg stellt die Infrastruktur von Mobiliar bis IT. Der eigentliche Betrieb der Impfstellen liegt in der Verantwortung des Landes Schleswig-Holstein. Die Zusammenstellung der Impfteams erfolgt durch die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH). Es wird aus ärztlichem Personal und medizinischem Unterstützungspersonal des Deutschen Roten Kreuz zusammengestellt.
An beiden Impfstellen im Kreis werden seit dem 1. Dezember von Montag bis Samstag jeweils in der Zeit von 10:30 bis 19:30 Uhr sowohl Erst- und Zweitimpfungen als auch Auffrischungsimpfungen, die sogenannten Booster-Impfungen, angeboten.
Offene Impfaktionen
Darüber hinaus finden auch weiterhin regional offene Impfaktionen statt. Die mobilen Impfteams führen auch die Auffrischimpfung durch. Sie finden eine Übersicht der Standorte der mobilen Impfteams mit Datum und Uhrzeit auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein.
Die Planung der Impftermine für die folgenden Tage finden Sie hier.
Ärzt*innen
Über die Arztsuche (www.arztsuche.kvsh.de) der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein können Sie Praxen in Ihrer Umgebung finden, die COVID-19 Impfungen durchführen. Aufgrund der aktuell hohen Nachfrage bitten wir Sie, einen Impftermin zunächst möglichst über Ihre eigene hausärztliche Praxis zu organisieren oder offene Impfangebote zu nutzen.
Welche Empfehlungen gelten für die Auffrischungsimpfung?
Die STIKO aktualisiert ihre Empfehlung zur COVID-19-Auffrischimpfung hinsichtlich des Impfabstands. Für alle Personen, für die bisher nach zweifacher Impfung oder Infektion eine Auffrischimpfung (3. Impfung) bzw. eine einzelne Impfung mit einem Abstand von 6 Monaten empfohlen war, wird ab sofort ein verkürzter Abstand von mindestens 3 Monaten empfohlen. Die STIKO betont, dass ältere oder vorerkrankte Personen, wegen des höheren Risikos für einen schweren Verlauf von COVID-19, bei den Auffrischimpfungen bevorzugt berücksichtigt werden sollen. Die STIKO betont weiterhin, dass beide mRNA-Impfstoffe (Comirnaty und Spikevax) hinsichtlich ihrer Wirksamkeit völlig gleichwertig sind.
Wurden Sie mit dem Vektorimpfstoff von Johnson&Johnson geimpft, wird vier Wochen nach der ersten Impfung eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff empfohlen. Nach weiteren drei Monaten kann dann eine Auffrischungsimpfung erfolgen. Die Regelungen des Impfstatus für mit Johnson&Johnson geimpfte Personen wurden angepasst: Auch hier gilt der Booster erst ab der dritten Impfung als erhalten.
Welche Impfstoffe werden bei der Auffrischungsimpfung verimpft?
Geimpft wird in den Impfstellen mit dem mRNA-Impfstoff von Moderna. Dieser ist ab einem Alter von 12 Jahren zugelassen. Die STIKO empfiehlt die Verwendung erst ab 30 Jahren. Für Personen, die unter 30 Jahre alt sind, steht der Impfstoff von BioNtech zur Verfügung. Die Verwendung von Moderna ist jedoch nach individueller Entscheidung und ärztlicher Aufklärung auch in den Impfstellen möglich.
Wo kann ich einen Termin buchen?
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zum Impfen werden folgende Unterlagen benötigt:
- Dokumente, wie Aufklärungsbogen und Anamnesebogen
- ein gültiger Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder eine Krankenkassenkarte. Alternativ – wenn nicht anders möglich – ist auch ein kürzlich abgelaufener Personalausweis ausreichend. Wichtig ist die Identifizierbarkeit der Person, die zum Termin erscheint – inklusive Bild und Geburtsdatum.
- sowie der Impfpass zur Dokumentation der Impfung (falls vorhanden)
Die Dokumente zum Download finden Sie hier.
Wie kann ich meinen Impfnachweis digitalisieren?
Es ist empfehlenswert, die Impfungen grundsätzlich zu digitalisieren. Zum einen reichen die Zertifikate als Nachweise bei z.B. Veranstaltungen oder in der Gastronomie aus, zum anderen liegt Ihr originaler Impfausweis zu Hause, und Sie können Ihn nicht verlieren.
In der Regel erhalten Sie bereits nach der Impfung ein digitales Impfzertifikat von der Impfstelle. Sollte das nicht geschehen sein, können Sie Ihre Impfung an vielen Apotheken digitalisieren lassen.Eine Übersicht aller Apotheken, die dieses Angebot anbieten, finden Sie hier.
Es empfiehlt sich ebenfalls, von den originalen Impfzertifikaten eine Kopie anzufertigen, die Sie dann bei sich tragen. Bitte achten Sie ebenfalls auf das Falten der Zertifikate. Wenn Sie das Papier so falten, dass der QR-Code geknickt ist, wird der Code sehr schnell unlesbar.
Ab wann gelte ich als "geboostert"?
Set dem 15.01.2022 gilt für Impfnachweise im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) und der Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV), dass - unabhängig davon, mit welchem Impfstoff die Erstimpfung erlangt wurde - die Grundimmunisierung erst mit der Zweitimpfung erfolgt.
Die Regelungen des Impfstatus für mit Johnson&Johnson geimpfte Personen wurden somit angepasst: Auch hier gilt der Booster erst ab der dritten Impfung als erhalten.
Die STIKO hat ihre Empfehlung zur COVID-19-Auffrischimpfung hinsichtlich des Impfabstands aktualisiert. Für alle Personen, für die bisher nach zweifacher Impfung oder Infektion eine Auffrischimpfung (3. Impfung) bzw. eine einzelne Impfung mit einem Abstand von 6 Monaten empfohlen war, wird ab sofort ein verkürzter Abstand von mindestens 3 Monaten empfohlen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Weitere Informationen und Links
Alle weiteren (auch mehrsprachigen) Informationen zum Thema Impfen erhalten Sie auf der Seite des Landes Schleswig-Holstein.
Informationen zur Impfung in mehreren Sprachen finden sie hier.
Umfassende Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Impfen (z.B. Impfabstände, Auffrischungen, Impfstoffen, möglichen Nebenwirkungen, Empfehlungen für Schwangere und Kinder usw.) stehen auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts und der STIKO hier.