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Ab wann gelte ich als "geboostert"?

Set dem 15.01.2022 gilt für Impfnachweise im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) und der Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV), dass - unabhängig davon, mit welchem Impfstoff die Erstimpfung erlangt wurde - die Grundimmunisierung erst mit der Zweitimpfung erfolgt.

Die Regelungen des Impfstatus für mit Johnson&Johnson geimpfte Personen wurden somit angepasst: Auch hier gilt der Booster erst ab der dritten Impfung als erhalten.

Die STIKO hat ihre Empfehlung zur COVID-19-Auffrischimpfung hinsichtlich des Impfabstands aktualisiert. Für alle Personen, für die bisher nach zweifacher Impfung oder Infektion eine Auffrischimpfung (3. Impfung) bzw. eine einzelne Impfung mit einem Abstand von 6 Monaten empfohlen war, wird ab sofort ein verkürzter Abstand von mindestens 3 Monaten empfohlen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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