Keine weiteren Angaben notwendig
Es besteht für Sie keine Pflicht zur häuslichen Absonderung (Quarantäne) und zur weiteren Meldung.
Dennoch empfehlen wir, die allgemeinen Empfehlungen zu Hygienemaßnahmen und Kontaktbeschränkungen umzusetzen.
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Die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen wird empfohlen.
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In Situationen, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen.
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Halten Sie die allgemeinen Regeln zur Husten- und Niesetikette ein.
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Achten Sie auf gute Handhygiene.