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Wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen wollen, wenden Sie sich bitte an diese Adresse: corona@schleswig-flensburg.de.
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Diese E-Mail dient nur in Verbindung mit einem positiven Testergebnis einer Kontaktperson aus dem gleichen Haushalt in schriftlicher oder elektronischer Form als Beleg der Quarantäneverpflichtung (z.B. zur Vorlage beim Arbeitgeber oder für den Antrag auf Erstattung eines Verdienstausfalles).
Sie haben sich beim Kreis Schleswig-Flensburg als Haushaltsmitglied einer positiv auf das SARS-CoV-2-Virus (Coronavirus) getesteten Person registriert. Da Ihr Impf- oder ggf. Genesenenstatus laut Ihren Angaben keine der aktuellen Ausnahmeregelungen erfüllt, sind Sie zu einer häuslichen Isolation (Quarantäne) verpflichtet.
Die Dauer der Quarantäne beträgt 10 Tage und endet dann automatisch und ohne einen weiteren Test. Gerechnet wird ab dem ersten Kalendertag nach dem Tag, an dem der positive Test erfolgte (Beispiel: Eine positive Testung am 1. Januar bedeutet eine Quarantäne bis einschließlich 11. Januar).
Die aktuell geltenden Rechtsgrundlagen finden Sie hier.
Es besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit, die Quarantäne auch vorzeitig mit einem negativen Antigen-Schnelltest zu beenden.
Diese und alle weiteren notwendigen Informationen zur Quarantäne, zu einem möglichen vorzeitigen Ende der Quarantäne und zu Testmöglichkeiten finden Sie auf der Homepage des Kreises in unserem FAQ Quarantäne.
Bitte heben Sie alle Testergebnisse gut auf! Sie dienen als Beleg der Quarantäneverpflichtung, und das die Quarantäne ggf. rechtmäßig vorzeitig beendet werden durfte. Auf Verlangen müssen sie dem Gesundheitsamt vorgelegt werden können.
Auch für einen eventuell möglichen Antrag auf Erstattung eines Verdienstausfalles werden die Testergebnisse benötigt.
Die folgenden Regeln und Hygieneempfehlungen müssen sowohl positiv getestete Personen als auch deren Haushaltsangehörige, die in Quarantäne sind, beachten:
- Die eigene Wohnung bzw. das Grundstück darf nur im Notfall verlassen werden, auch nicht zum Einkaufen oder zum Arbeiten.
- Das Arbeiten im Home-Office ist erlaubt.
- Es darf kein Besuch empfangen werden.
- Davon ausgenommen sind Personen, die aufgrund medizinischer Notwendigkeit die Wohnung betreten müssen (z.B. ärztliche Hausbesuche, ambulante Pflege). Diese Personen müssen aber vorher über die Quarantäne und/oder das positive Testergebnis informiert werden.
- Bei medizinisch notwendigen Behandlungen, die sich nicht aufschieben lassen, muss vorher telefonisch Kontakt mit der Praxis, der Klinik, den Therapeuten oder dem Pflegedienst aufgenommen und über die Quarantäne informiert werden. Die Quarantäne darf in diesen Fällen dann zur Behandlung verlassen werden. Es muss durchgängig eine Mund-Nasen-Bedeckung (besser eine FFP2-Maske) getragen werden. Der Kontakt zu anderen Personen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören, muss so gut es geht vermieden werden. Die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs ist untersagt.
- Im Haushalt sollte der Kontakt zu Personen, die noch nicht infiziert oder keine Kontaktpersonen sind, so gut es geht vermieden werden.
- Bei unvermeidbaren Kontakten soll eine Mund-Nasen-Bedeckung (besser FFP2-Maske) getragen und größtmöglicher Abstand zu anderen Personen gehalten werden.
- Man sollte sich möglichst in getrennten Zimmern aufhalten bzw. den größtmöglichen Abstand einhalten.
- Mahlzeiten sollten möglichst zeitlich und räumlich getrennt eingenommen werden.
- Drehen Sie sich beim Husten und Niesen weg.
- Waschen Sie regelmäßig und gründlich die Hände mit Wasser und Seife.
- Sorgen Sie für eine regelmäßige Lüftung aller Räume.
- Wichtig: in (medizinischen) Notfällen wenden sie sich jederzeit an den Notruf: Tel. 112
Die Empfehlungen für Kontakte im eigenen Haushalt sollten so gut es geht eingehalten und individuelle Lösungen für die persönliche Situation gefunden werden. Für Kinder und besonders pflege- oder zuwendungsbedürftige Personen müssen die Quarantäneregelungen ggf. (altersentsprechend) angepasst werden.
Bitten Sie bei Bedarf Nachbarn, Freunde oder Familienmitglieder um Hilfe, um Sie z.B. mit Lebensmitteln zu versorgen. Auch über ehrenamtliche Helfer oder die Gemeinden ist Hilfe möglich.
Achten Sie auch auf Ihre seelische Gesundheit! Mit einer Quarantäne können z.B. Ängste und Sorgen, das Gefühl von Ausgrenzung, Einsamkeit, Anspannung oder Schlafstörungen einhergehen.
Bleiben Sie mit Freunden und Familie über Telefon, Internet und andere Medien in Kontakt.
Suchen Sie nach Beschäftigung in Ihrem Haushalt, nutzen Sie – abhängig von Ihrem Gesundheitszustand – Möglichkeiten zur körperlichen Betätigung (z.B. Gymnastikübungen), nutzen sie ggf. den eigenen Garten, um frisch Luft zu schnappen.
Sie können auch die Telefon-Seelsorge anrufen: 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 oder 116 123.
Hinweis:
Für einen durch die Absonderung eventuell erlittenen Verdienstausfall besteht ggf. ein Anspruch auf eine Entschädigung nach den Regelungen des § 56 Infektionsschutzgesetzes.
Zuständig ist in Schleswig-Holstein das Landesamt für soziale Dienste (LAsD) gemäß § 56 Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit § 1 Absatz 2 der Landesverordnung über die Zuständigkeiten des LAsD.
Weitere Informationen, Antworten auf häufig gestellte Fragen und die Möglichkeit, einen Antrag auf Entschädigung zu stellen, erhalten Sie hier: www.ifsg-online.de.
Weitere Informationen zur Pandemie, zu aktuellen Empfehlungen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie ebenfalls auf den Internetseiten des Kreises Schleswig-Flensburg: www.schleswig-flensburg.de/Corona-Portal/
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Kreis Schleswig-Flensburg
Fachdienst Gesundheit - Stabsstelle Corona
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