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Arbeit und Finanzen

Unterstützung bei dem Weg in den Arbeitsmarkt durch die Agentur für Arbeit

Nachfolgende Hinweise helfen bei einer Berufsberatung oder Unterstützung bei dem Weg in den Arbeitsmarkt durch die Agentur für Arbeit.

Eine telefonische Unterstützung wurde geschaffen und ermöglicht eine erste Orientierung auch in russischer beziehungsweise ukrainischer Sprache: Informationsseite der Agentur für Arbeit

  • Bei persönlichen Vorsprachen bitten wir die Öffnungszeiten zu beachten, sich unter Vorlage einer Fiktionsbescheinigung beziehungsweise eines Aufenthaltstitels nach § 24 Aufenthaltsgesetz mit dem Hinweis „Erwerbstätigkeit erlaubt“ auszuweisen und um Angaben zum bisherigen schulischen/beruflichen Werdegang (siehe Meldebogen). Eine Anmeldung/Vorsprache ist selbstverständlich für eine Meldung zur Ausbildungssuche/Arbeitssuche oder auch erstmal „nur“ für eine Beratung möglich (bitte gegebenenfalls einen Hinweis geben, wenn eine Übersetzungshilfe erforderlich ist, da eine Terminierung erforderlich ist).
  • Auch Geflüchtete, die sich für ein Asylverfahren entschieden haben können sich über die aufgeführten Wege anmelden, eine über eine Beratung hinausgehende Betreuung beziehungsweise Förderung ist aber erst nach Ablauf eines Beschäftigungsverbotes mit Zugang zum Arbeitsmarkt möglich.
  • Für den Zugang zur allgemeinen Sprachförderung (EOK, STAFF, Integrationskurse) ist eine Meldung bei der Agentur für Arbeit nicht Voraussetzung: Die Information/Bedarfsmeldung erfolgt für die EOK- und STAFF-Kurse z.B. über den Landesverband der VHS (Volkshochschule) beziehungsweise die Antragstellung auf Zulassung zu den Integrationskursen über die Migrationsberatung/Sprachkursträger oder Regionalstellen des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge).
  • Für den Zugang zu auf den Integrationskursen aufbauenden Berufssprachkursen stellen die Agenturen für Arbeit für ihre Kund*innen bei Erfüllung der Voraussetzungen (ausbildungssuchend, arbeitssuchend, arbeitslos, gegebenenfalls Maßnahmeteilnehmer/in und für eine Eingliederung erforderlich) eine Teilnahmeberechtigung aus.
  • Soweit möglich wird um sprachkundige Begleitung/Unterstützung gebeten, bei Bedarf wird die Möglichkeit der Dolmetscher-Telefonie genutzt. Da diese an Terminvereinbarungen gebunden sind, kann es zu Verzögerungen kommen.

Kontoeröffnung

Um ein Konto zu eröffnen, reicht es nach Auskunft der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), wenn Sie einen gültigen ukrainischen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Demnach hat man die Vorschriften für die Flüchtlinge gelockert. Ohne die Vorlage eines Ausweises oder Passes können Banken allerdings eine Kontoeröffnung ablehnen.

Ein Konto ist wichtig, um am Gesellschaftsleben teilzuhaben. Zum Beispiel, um Rechnungen zu bezahlen, denn viele Dinge werden in Deutschland über das Konto bezahlt, darunter Miete, Strom oder Gas. Aber auch um Geld zu bekommen, wie etwa Lohn, Gehalt oder Sozialhilfe, und um es sicher aufzubewahren, empfehlen wir, ein Konto zu eröffnen.

Jede Bank muss Ihnen ein Konto anbieten. Das nennt sich Basiskonto. Die Bank selbst können Sie frei wählen. Sie sollten bei der Wahl unter anderem darauf achten, wo Sie Geld kostenlos abheben können und wie hoch die Gebühren für die Kontoführung sind.

Hilfreich bei der Kontoeröffnung kann ein Dolmetscher sein, wenn Sie nicht so gut Deutsch oder Englisch sprechen. Es ist besser nachzufragen, wenn Sie etwas nicht richtig verstanden haben.

Finanzielle Unterstützung (Leistungen für Unterkunft, Verpflegung, medizinische Versorgung)

Ein Anspruch auf Sozialleistungen besteht. Hierfür müssen Sie folgendes tun:

Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei unserem Migrationsmanagement.

Sie durchlaufen dann die Registrierung und erhalten eine sogenannte vorläufige Fiktionsbescheinigung. Damit haben Sie Anspruch auf Sozialleistungen und damit dürfen Sie auch Arbeit aufnehmen.

Die Antragsunterlagen für die Sozialleistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) werden automatisch an Sie versandt. Bis dahin werden weiter Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz erbracht. Damit die Unterlagen auch sicher ankommen, sollte jedoch Sorge dafür getragen werden, dass die Briefkästen korrekt beschriftet sind, um Postrückläufer zu vermeiden.

Informationen zu unseren Sozialzentren und den Sozialleistungen

Aufgrund der hohen Anzahl an aufzunehmenden Personen kann es sein, dass Sie erst in ein paar Wochen einen Termin bei uns in der Zuwanderungsbehörde bekommen. Machen Sie sich bitte keine Sorgen deshalb! Uns ist bewusst, dass es unter Umständen zu längeren Wartezeiten kommen kann. Keinesfalls werden Sie deshalb wieder zurück in die Ukraine geschickt. Warten Sie bitte auf Ihren Termin und nehmen Sie Ihren Termin wahr. Sagen Sie bitte Bescheid, falls Sie verhindert sein sollten, damit wir den Termin anderweitig vergeben können. Wir arbeiten unter Hochdruck daran, alle Angelegenheiten so schnell wie möglich zu bearbeiten. Sprechen Sie bitte Ihren Ansprechpartner vor Ort an, wenn Sie Hilfe benötigen!

Wenn Sie bereits vor Ihrem Termin bei uns Unterstützung (Wohnraum/ärztliche Hilfe/Geld) benötigen, können Sie sich bereits vor Ihrem Termin an das Migrationsmanagement wenden.

Sollten Sie über eine Erstaufnahmeeinrichtung zu uns gelangt sein, wurden Sie dort bereits registriert. Damit stehen Ihnen Leistungen zu.

Hinweise zur Arbeitsaufnahme

Nach erlaubter Einreise und rechtzeitiger Antragstellung auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erhalten Sie einen vorübergehenden Aufenthaltsstatus (sogenannte Fiktionsbescheinigung). Diese ist bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde über den Antrag gültig und berechtigt zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Sobald Sie die Fiktionsbescheinigung erhalten haben, dürfen Sie eine Tätigkeit als Beschäftigte(r) oder Selbständige(r) aufnehmen. Wenn Sie sich unsicher sind, dann sprechen Sie das Thema in Ihrem Termin an.

Sollte noch keine Sozialversicherungsnummer für Sie existieren, beantragen – im Falle der Aufnahme einer Beschäftigung – Arbeitgeber*innen diese für Sie. Die Deutsche Rentenversicherung stellt Ihnen den Ausweis mit der Sozialversicherungsnummer aus.

Ihre Steueridentifikationsnummer erhalten Sie, sobald Sie sich beim Einwohnermeldeamt angemeldet haben. Diese erhalten Sie dann automatisch per Post. Die Steueridentifikationsnummer teilen Sie dann Ihrem Arbeitgeber mit, sollten Sie sich in einem Arbeitsverhältnis befinden. Ihr Arbeitgeber benötigt die Nummer für den Lohnsteuerabzug.

Für den Fall, dass keine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt erfolgt ist: Steuerpflichtige Personen, die nicht in Deutschland gemeldet sind, hier aber Einkünfte erzielen, müssen beim zuständigen Finanzamt nachfragen. Das Finanzamt fordert Ihre Steuer-ID dann beim Bundeszentralamt für Steuern an. Sie selbst können diese nicht beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen.

Bundesminister Heil wirbt für Arbeitsaufnahme durch ukrainische Geflüchtete auch bei geringen Deutschkenntnissen

Zusammen mit dem ukrainischen Botschafter und dem Sonderbeauftragten der Bundesregierung Terzenbach wirbt Bundesminister Heil mit dem beigefügten Brief dafür, dass ukrainische Geflüchtete auch bei geringen Deutschkenntnissen ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt nutzen sollten. Entsprechende Hemmungen seien unbegründet. Der Arbeitsmarkt zeigt sich aktuell sehr aufnahmefähig, sodass gegebenenfalls auch geringe Deutschkenntnisse für eine Arbeitsaufnahme ausreichend sein können:



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