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Teilnahmebedingungen & Hinweis zum Datenschutz



  1. Der ÖPNV-Betrieb des Kreises Schleswig-Flensburg, Flensburger Straße 7, 24837 Schleswig, ist als Veranstalter verantwortlich für den Ideenwettbewerb und wird im Folgenden „ÖPNV-Betrieb“ genannt.

  2. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, deren Begriff-Vorschlag gegen kein geltendes deutsches Recht verstößt und der Markenidentität des ÖPNV-Betriebes nicht entgegensteht. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des ÖPNV-Betriebes, sowie Jurymitglieder und deren Angehörige sind von der Teilnahme an dem Wettbewerb ausgeschlossen. Es wird nur eine Teilnahme pro Person akzeptiert. Jeder Teilnehmer darf nur einen Begriff-Vorschlag einreichen. Eine Teilnahme über Gewinnspielclubs oder sonstige gewerbliche Dienstleister ist ausgeschlossen.

  3. Durch die Teilnahme am Wettbewerb erkennt der Teilnehmer die hier aufgeführten Teilnahmebedingungen an. Im Falle eines Verstoßes gegen die Teilnahmebedingungen oder beim Versuch technischer Manipulation kann der ÖPNV-Betrieb bestimmte Teilnehmer von dem Wettbewerb ausschließen. In einem solchen Fall kann der Gewinn auch nachträglich entzogen und zurückgefordert werden.

  4. Informationen und Dokumente zum Wettbewerb und zur Gestaltung sind unter folgender Internetadresse zu finden: https://www.schleswig-flensburg.de/Ideenwettbewerb/.

  5. Der Begriff-Vorschlag wird über ein Formular unter der Internetadresse https://www.schleswig-flensburg.de/Ideenwettbewerb/ eingereicht. Zur Wahrung der Einreichungsfrist ist allein der Tag der elektronischen Absendung maßgebend. Die Einreichung der Unterlagen per E-Mail, Post oder Telefax ist nicht möglich. Teilnahmezeitraum ist vom 31. Mai 2022 bis zum 15. Juli 2022.

  6. Unter allen gültigen Teilnehmern bestimmt eine vom ÖPNV-Betrieb zusammengestellte Jury nach ihrem alleinigen Ermessen unter allen eingereichten Vorschlägen eine Auswahl der aus ihrer Sicht besten drei Begriff-Vorschlägen. Die Gewinner werden nach erfolgter Abstimmung innerhalb von fünf Tagen per E-Mail benachrichtigt und aufgefordert, innerhalb von fünf Tagen Kontakt über den in der Gewinnbenachrichtigung aufgeführten Weg mit dem ÖPNV-Betrieb aufzunehmen. Sollte sich der Gewinner innerhalb dieser fünf Tage nicht auf die Gewinnbenachrichtigung hin melden oder sollte der Gewinner nicht innerhalb von fünf Tagen zu ermitteln sein, verliert er seinen Gewinnanspruch und es wird ein Ersatzgewinner ermittelt.

  7. Der erste Gewinner kann zwischen einer Fahrkarte für 12 frei wählbare, zusammenhängende Monate zur Nutzung aller Linien des öffentlichen Busverkehrs im Kreis Schleswig-Flensburg im Wert von mindestens 550 Euro oder einem Geldpreis in Höhe von 300 Euro wählen. Der zweite Gewinner kann zwischen einer Fahrkarte für einen beliebigen Kalendermonat zur Nutzung von Linien einer beliebigen Strecke des öffentlichen Busverkehrs im Kreis Schleswig-Flensburg oder einem Geldpreis in Höhe von 100 Euro wählen. Der dritte Gewinner kann zwischen einer Fahrkarte für eine beliebige Kalenderwoche zur Nutzung von Linien einer beliebigen Strecke des öffentlichen Busverkehrs im Kreis Schleswig-Flensburg oder einem Geldpreis in Höhe von 50 Euro wählen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gewinn ist nicht übertragbar.

  8. Der Teilnehmer versichert mit der Teilnahme am Wettbewerb, dass er über alle Rechte an dem von ihm eingereichten Begriff-Vorschlag verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte an dem Begriff-Vorschlag mit all seinen Bestandteilen innehat und der Begriff-Vorschlag frei von Rechten Dritter ist sowie keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt. Sollten dennoch aufgrund des eingereichten Begriff-Vorschlages Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der Teilnehmer den ÖPNV-Betrieb von allen Ansprüchen frei. Ein Anspruch des Teilnehmers auf Nutzung, Verwertung, Veröffentlichung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung seines Begriff-Vorschlages besteht nicht.

  9. Durch die Teilnahme wird dem ÖPNV-Betrieb das ausschließliche Nutzungsrecht an der Schöpfung des Teilnehmers eingeräumt. Die entgeltliche oder unentgeltliche Gewährung des Nutzungsrechts an weitere natürliche oder juristische Personen durch den Teilnehmer ist unzulässig. Die Nutzung durch den ÖPNV-Betrieb unterliegt weder einer zeitlichen, räumlichen noch inhaltlichen Einschränkung. Das Nutzungsrecht schließt auch Veränderungen an der Schöpfung des Teilnehmers durch den ÖPNV-Betrieb ein.

  10. Der ÖPNV-Betrieb ist dazu berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen.

  11. Der Teilnehmer erhält als Gegenleistung den Gewinn nach Maßgabe von Ziffer 6 und 7 der Teilnahmebedingungen. Eine weitere Vergütung erfolgt nicht. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf die Gewinne, die der ÖPNV-Betrieb durch die Nutzung der Schöpfung des Teilnehmers erwirtschaftet hat.

  12. Der ÖPNV-Betrieb ist alleine dazu berechtigt Verstöße gegen Rechte aus der Schöpfung des Teilnehmers auf eigene Kosten und Risiken zu verfolgen.

  13. Der ÖPNV-Betrieb behält sich Änderungen in der Durchführung und Terminplanung des Wettbewerbs, der Teilnahmebedingungen sowie im Anforderungskatalog ebenso vor wie den vorzeitigen Abbruch oder die vorzeitige Beendigung des Wettbewerbs ohne Angabe von Gründen und zu jedem Zeitpunkt. Hieraus resultierende Ansprüche jedweder Art gegen den ÖPNV-Betrieb sind ausgeschlossen.

  14. Im Übrigen ist die Haftung des ÖPNV-Betriebes auf Schadenersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des ÖPNV-Betriebes beruhen. Die Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einem die wesentlichen Pflichten schuldhaft verletzenden Verhalten des ÖPNV-Betriebes beruhen. Als wesentliche Pflichten gelten Pflichten auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf, weil deren Einhaltung für die ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs entscheidend ist.

  15. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. An ihre Stelle treten die gesetzlichen Bestimmungen.

  16. Datenschutzhinweis

    Der ÖPNV-Betrieb sichert zu, dass die Verwendung der personenbezogenen Daten unter Beachtung aller geltenden Datenschutzbestimmungen erfolgt. Personenbezogene Daten werden im Rahmen des Ideenwettbewerbs ausschließlich zwecks Kontaktaufnahme und für die ermittelten Plätze 1-3 zwecks Archivierung der bestätigten Teilnahmebedingungen sowie gegebenenfalls für die Erstellung von ÖPNV-Fahrkarten gespeichert. Einen Zugriff auf die genannten personenbezogenen Daten hat in diesem Zusammenhang nur der ÖPNV-Betrieb. Die personenbezogenen Daten aller anderen Teilnehmenden werden nach Abschluss des Ideenwettbewerbs vollständig gelöscht.


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