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Informationen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes im § 20a wurde die Pflicht zur Vorlage eines Immunitätsnachweises gegen Covid-19 für bestimmte Berufsgruppen festgelegt. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht trat am 16. März 2022 in Kraft. Dies gilt für sämtliche Einrichtungen, wie medizinische und pflegerische Einrichtungen sowie weitere Einrichtungen nach dem SGB.
Das Meldeportal zur Impfpflicht für Einrichtungen finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Impfpflicht erhalten Sie hier: