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Welche Kosten fallen bei Reiseimpfungen an?

Die Impfung im Gesundheitsamt ist kostenlos, aber die Kosten für den Impfstoff müssen selbst gezahlt werden. 

Reiseimpfungen sind grundsätzlich individuelle Vorsorge. Bei privaten Auslandsreisen hängt es von der jeweiligen Krankenversicherung ab, ob im Rahmen einer freiwilligen Satzungsleistung die Kosten übernommen werden.

Die Abrechnung der Schutzimpfungen erfolgt in aller Regel über Kostenerstattung. Das heißt, Versicherte reichen die Rechnung bei ihrer Krankenkasse ein und bekommen die Kosten dann zurückerstattet. Bitte informieren Sie sich bezüglich der Kostenübernahme im Vorwege bei Ihrer Krankenkasse.

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben eventuell einen Anspruch auf Leistungen für Reiseimpfungen, wenn der Auslandsaufenthalt beruflich oder durch eine Ausbildung bedingt ist. Dieser Anspruch gilt unabhängig davon, ob die Versicherten zusätzlich entsprechende Ansprüche gegen andere Kostenträger (z. B. dem Arbeitgeber) haben.

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