Kindertagespflegepersonen
Kinder im Alter zwischen 0 und 3 Jahren haben seit dem 01.08.2013 einen Anspruch auf individuelle Förderung, die eine wöchentliche Betreuung von bis zu 45 Stunden beinhaltet. Kinder, die das 3. Lebensjahr vollendet haben, können bis zu 25 Stunden wöchentlich in Kindertagespflege betreut werden. Aufgabe einer Kindertagespflegeperson ist es, Kinder in ihrer Entwicklung zu unterstützen und zu fördern. Kindertagespflegepersonen gehen eine vertrauensvolle Erziehungspartnerschaft mit den Eltern ein. Die Kindertagespflege zeichnet sich durch eine familienähnliche Form der Betreuung aus.
Weitere Informationen zu Kindertagespflegepersonen finden Sie auch auf unserer Homepage unter folgendem Link: https://www.schleswig-flensburg.de/Kindertagespflege/
Ansprechpartner*in in der Kreisverwaltung: