Verhütungsmittel
Mit Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes ist die Kostenübernahme für empfängnisverhütende Mittel für Personen, die über einen eigenen Krankenversicherungsschutz verfügen, nicht mehr möglich. Für Personen mit einem geringen Einkommen ist es seitdem problematisch, eine für Sie geeignete Verhütung zu finanzieren. Eine bewusste Familienplanung ist damit häufig nicht möglich.
Der Kreis Schleswig-Flensburg stellt deswegen seit 2020 Fördergelder zur Finanzierung von Verhütungsmitteln für Kreisbewohner*innen mit geringem Einkommen zur Verfügung. Beratungsstellen, die für Schwangerschaftskonfliktberatung im Kreisgebiet zuständig sind, setzen die Beratung und Mittelverwendung im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung um.
Bin ich berechtigt?
Sie können einen Antrag auf Kostenübernahme aller ärztlich verordneter Verhütungsmittel – also keine Kondome – stellen, wenn auf Sie folgendes zutrifft:
- Sie wohnen im Kreis Schleswig-Flensburg und sind mindestens 22 Jahre alt. Bis zum 22. Geburtstag zahlt Ihre Krankenkasse ärztlich verordnete Verhütungsmittel
- und Sie erhalten Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung nach SGB XII, Ausbildungsförderung nach BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- oder Sie haben ein eigenes Einkommen, das unterhalb folgender Grenze liegt: doppelter Regelsatz für den Haushaltsvorstand plus einfacher Regelsatz für Familienangehörige plus Kosten für die Unterkunft plus Heizkosten plus einer Pauschale von 10 % auf die Gesamtsumme.
Was muss ich tun?
- Wenn für Sie z. B. eine Spirale oder eine Sterilisation in Frage kommt, brauchen Sie einen Kostenvoranschlag
- Nehmen Sie z. B. die Pille oder verwenden Sie den Verhütungsring, benötigen Sie das Rezept.
- Vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin in einer Beratungsstelle.
Informationen, Adressen und Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem Familienwegweiser - Adressen. (Link in der rechten Randspalte)