Kompetenzteam Inklusion nimmt seine Arbeit im Kreisgebiet auf
Mit seiner Förderrichtlinie „Kompetenzteams Inklusion – Förderung der Freien Träger und Kommunen zur Umsetzung von inklusiven Unterstützungsleistungen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“ möchte das Land Schleswig-Holstein eine inklusive Ausrichtung des frühkindlichen Bildungs- und Betreuungssystems ermöglichen. Alle Kinder sollen so durch eine bedarfsgerechte und individuelle Förderung von Beginn an gerechte Startchancen erhalten.
Hier kommen sie zur Förderrichtlinie.
Zur Erreichung dieses Ziels werden landesweit sogenannte „Kompetenzteams Inklusion“ eingesetzt. Diese insgesamt 16 Teams in den Kreisen, kreisfreien Städten sowie der Stadt Norderstedt setzen sich zusammen aus multiprofessionell arbeitenden Inklusionskräften, die alle Kindertageseinrichtungen in ihrem Zuständigkeitsbereich inhaltlich-fachlich als auch praktisch-strukturell dabei unterstützen, sich in ihren Prozessen inklusiver auszurichten. Die eingesetzten Fachkräfte verfügen über verschiedene Qualifikationen, wie beispielweise Sozial- und Heilpädagogik, Logopädie oder Ergotherapie. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass allen Kindern von Beginn an eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht wird.
Der Kreis Schleswig-Flensburg hat die operative Umsetzung der Förderrichtlinie an Adelby 1 übertragen – ein bislang einzigartiges Modell im Land Schleswig-Holstein. Seinen offiziellen Sitz hat das Kompetenzteam Inklusion des Kreises Schleswig-Flensburg im Kinnergoorn Storchennest, der Kindertagesstätte von Adelby 1 in Havetoft, eingerichtet. Um den Bedarfen aller KiTas und Kindertagespflegepersonen im Kreisgebiet gerecht zu werden, wird das Team jedoch vorrangig mobil im Einsatz sein und auch weitere Räumlichkeiten im Kreisgebiet nutzen. Auch das Kreishaus in Schleswig wird, insbesondere im Rahmen von Fachveranstaltungen, ein bedeutsamer Ort für die Arbeit des Kompetenzteams sein.
Das Kompetenzteam wird zunächst bis zum 31.12.2025 im Kreis Schleswig Flensburg umgesetzt. Eine Verstetigung ist laut Aussage des Landes vorgesehen. Für die Umsetzung stellt das Land Schleswig-Holstein dem Kreis Schleswig-Flensburg zunächst bis 2025 jährlich Fördermittel in Höhe von bis zu rund 707.000 Euro zur Verfügung.