Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§ 16e SGB II)
Eine Förderung nach § 16e SGB II dient dazu, arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose, die trotz Unterstützung durch das Jobcenter seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind, wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Das mittel- und langfristige Ziel der Förderung ist die Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit und die Aufnahme einer ungeförderten Beschäftigung.
Sie als Arbeitgeber*in können zur Förderung für die Beschäftigung von besonders arbeitsmarktfernen Menschen Zuschüsse zum Arbeitsentgelt nach §16e SGB II erhalten, wenn Sie mit diesen ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis begründen.
Ein wesentlicher Bestandteil bei dieser Art der Förderung ist ein ganzheitliches beschäftigungsbegleitendes Coaching.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an uns!