Wohnen
[Einleitung]
Wohnen
Auf dieser Seite finden Sie ein paar grundlegende Informationen zur Wohnraumsuche und auch, wenn Sie Wohnraum anbieten möchten.
Ich biete Wohnraum an
Sie möchten über längere Zeit verlässlich eine Unterkunft anbieten? Dann wenden Sie sich bitte mit Ihrem Hilfsangebot an Ihr Amt, Ihre Gemeinde oder Ihre Stadt.
Die Kontaktdaten finden Sie auf den Internetseiten Ihrer Kommune.
Zu den Ämtern:
- https://www.amt-arensharde.de/
- https://www.amteggebek.de/startseite
- https://www.amt-geltingerbucht.de/
- https://www.haddeby.de/
- https://www.kropp.de/AMT-KROPP-STAPELHOLM/
- https://www.langballig.de/
- https://www.amt-mittelangeln.de/
- https://www.amtoeversee.de/startseite/
- https://www.amt-schafflund.de/startseite.phtml
- https://www.amt-suedangeln.de/startseite.phtml
- https://www.amt-suederbrarup.de/
Zu den Gemeinden:
Zu den Städten:
Ich suche eine Wohnung
Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus suchen, ist das Internet Ihr erster Anlaufpunkt. Dort gibt es Anbieter*innen, die sich auf die Vermittlung von Wohnungen und Häusern spezialisiert haben. Viele Zeitungen veröffentlichen ebenfalls aktuelle Wohnungsanzeigen auf ihrer Internetseite. Weiterhin finden Sie aktuelle Anzeigen in der örtlichen Presse. Man kann sich zusätzlich informieren, welche Wohnungsgesellschaften sich in der Nähe befinden und die Geschäftsstellen persönlich aufsuchen.
Staatliche Unterstützung – Wohnberechtigungsschein
Einige Wohnungen (Sozialwohnungen), die vom Staat gefördert werden, werden über die Wohnungsämter an bedürftige Bevölkerungsgruppen vermittelt. Um eine solche Wohnung mieten zu können, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.
Wenn Ihr Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, können Sie den Wohnberechtigungsschein in dem zuständigen Wohnungsamt oder in der Gemeindeverwaltung beantragen. Beispielsweise haben Alleinerziehende, kinderreiche Familien, ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung ein Anrecht auf den Wohnberechtigungsschein. Trotz der Berechtigung entscheidet der Vermieter, ob der Mietvertrag zustande kommt, und nicht das Wohnungsamt.
Weiterführende Informationen zum Wohnberechtigungsschein für den Kreis Schleswig-Flensburg finden Sie unter diesem Link. Informationen zum Wohngeld finden Sie hier.
Soziale Unterstützung in akkuten Notsituationen: WohnECK NF
Um Menschen in akkuten Notsituationen zu unterstüzen und Wohnungslosigkeit zu vermeiden, kooperiert der Kreis Schleswi-Flensburg mit der WohnECK NF.
Mietvertrag
Wenn Sie zur Miete wohnen, haben Sie einen Mietvertrag mit dem Vermieter geschlossen. Es ist ein wichtiges Dokument, das viele Details des Mietverhältnisses regelt und für Sie und Ihren Vermieter verbindlich ist. Lesen Sie den Mietvertrag sehr genau, bevor Sie ihn unterschreiben. In der Regel wird der Mietvertrag schriftlich geschlossen, er kann jedoch ebenfalls mündlich vereinbart werden. Vor dem Abschluss des Mietsvertrags informieren Sie sich unbedingt über:
- die Höhe der Miete
- die Höhe der Nebenkosten (inklusive Heizkosten)
- die Höhe der Kaution
- eine mögliche Maklerprovision, wenn die Wohnung über den Immobilienmakler vermittelt wird
- die Dauer des Mietvertrages
- Kündigungsfristen
- Renovierungsregelungen
Zusätzlich zum Mietvertrag wird beim Wohnungsbezug in der Regel ein Übergabeprotokoll angefertigt. Dieses soll von Ihnen unterschrieben werden. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich mit dem aktuellen Zustand der Wohnung einverstanden. Lesen Sie sich das Protokoll sehr genau durch und kontrollieren Sie alle Angaben. Für die nicht angegebenen Schäden kann Ihr*e Vermieter*in Sie später verantwortlich machen.
Die Kaution
Die Kaution, die der*die Vermieter*in in der Regel beim Vertragsabschluss im Voraus verlangt, kann beim Auszug von dem*der Vermieter*in behalten werden, wenn die Wohnung sich in einem schlechten Zustand befindet oder die Mieten nicht vollständig bezahlt wurden. Die Summe der Kaution darf max. drei Monatskaltmieten (ohne Nebenkosten) betragen.
Kaltmiete und Betriebskosten
Neben der Miete für die Wohnräumlichkeiten (Kaltmiete) werden die Betriebskosten (als Nebenkosten bezeichnet) gezahlt. Dazu gehören Kosten für Heizung und Wasser sowie Abwasser und weitere Kosten wie zum Beispiel Müllabfuhr, Hausmeistertätigkeiten, Treppenreinigung. In der Regel wird ein bestimmter Betrag monatlich im Voraus gezahlt.
Einmal im Jahr werden mit der*dem Vermieter*in die entstandenen Kosten abgerechnet. Die Abrechnung der Kosten soll von Ihnen genau geprüft werden.
Hausordnung
Von der/dem Vermieter*in erhalten Sie zusammen mit dem Mietvertrag in der Regel eine Hausordnung ausgehändigt. Sie regelt das Zusammenleben aller Hausbewohner*innen. Mit der Unterschrift des Mietvertrages erklären Sie sich ebenfalls mit der Hausordnung einverstanden.
Nachtruhe ist unabhängig von der Hausordnung von 22 bis 6 Uhr gesetzlich festgelegt.
Mietrecht
Sie haben als Mieter*in bestimme Pflichten, wie die regelmäßige Zahlung der Miete oder die Beachtung der Hausordnung, aber auch Rechte, die Sie als Mieter*in nutzen können, zum Beispiel bei diversen Reparaturen, die in der Regel von dem*der Vermieter*in durchzuführen sind.
Wenn Sie Fragen zum Mietrecht haben, können Sie sich an den Mieterbund, andere Mietervereine oder Verbraucherzentrale vor Ort wenden. Die Beratungen sind teilweise kostenpflichtig. Sie können sich im Vorfeld über die Höhe der Kosten informieren.
Umzug, Adressenänderung
Sobald Sie umgezogen sind und eine neue Anschrift haben, müssen Sie die Adressenänderung der zuständigen Meldebörde in Ihrer Gemeinde mitteilen.
Sie erhalten bei der Ummeldung eine schriftliche Bescheinigung, die Sie nach Bedarf auch bei der Bank, Versicherungen, weiteren Ämtern und anderen Institutionen vorlegen können.
Mülltrennung in Deutschland
Der Müll wird in Deutschland getrennt gesammelt und entsprechend entsorgt. Es gibt diverse Behälter, die für bestimmte Artikel vorgesehen und farblich festgelegt sind:
- Papier und Pappe = blaue oder grüne Tonne,
- Biomüll (Obst- und Gemüseabfälle) = braune Tonne,
- Verpackungen aus Plastik und Metall = gelbe Tonne
- der restliche Müll = graue oder schwarze Tonne.
Zusätzlich gibt es gesonderte Container für weitere Abfallsorten wie Glas, Altkleidersammlung, Sondermüll.
Warum müssen wir richtig lüften?
Wird schlecht gelüftet, bilden sich schnell feuchte Stellen im Bereich der Fenster und den Decken-Außenwandbereichen der Wohnung. In den feuchten Stellen bilden sich schwarze Flecken. Bei den schwarzen Flecken handelt es sich um einen Pilz, den Aspergillus niger. Dieser Pilz stößt Sporen aus, die von uns eingeatmet, schwere chronische Lungenerkrankungen hervorrufen.
Wie kommt es dazu, dass sich feuchte Stellen in einer Wohnung bilden können?
Kühle Luft kann weniger Wasser speichern als warme Luft. An kühleren Stellen einer Wohnung fällt aus mit Wasserdampf gesättigter Luft immer Wasser aus. Es bilden sich dort dann feuchte, bald schwarze Stellen.
Woher kommt die Feuchtigkeit?
Es wird gekocht, geduscht, feuchte Handtücher sind dann vorhanden, es läuft die Waschmaschine, auch unsere Ausatemluft ist feuchter als die eingeatmete Luft. Wir Menschen geben etwa anderthalb Liter Wasser über die Atemluft pro Tag ab. All diese Quellen bilden den Wasserdampf in der Luft.
Wie können wir die Feuchtigkeit einer Wohnung so regulieren, dass es zu keinen schwarzen krankmachenden Flecken kommt?
Kühle Luft kann weniger Luft speichern als warme Luft.
Es muss also regelmäßig dafür gesorgt werden, dass die in einer Wohnung aufgewärmte Luft gegen kühle Luft ausgetauscht wird, es muss gelüftet werden. Beim Lüften kann man sich bildlich vorstellen, werden ein bis zwei Eimer Wasser mit der aufgewärmten Wohnungsluft aus der Wohnung transportiert. Im Austausch kommt kältere Außenluft in die Wohnung. Die frische Außenluft hat weniger Feuchtigkeit das heisst weniger Wasser in sich. In der Wohnung wird die kältere Luft durch die Wärme der Wände, Möbel, Elektrogeräte und Menschen langsam aufgewärmt. Die aufgewärmte Luft kann jetzt wieder vermehrt Feuchtigkeit aufnehmen. Wenn wir nun lüften, können erneut ein zwei Eimer Wasser nach draußen befördert werden. So bleibt die Wohnung ausreichend trocken. Es können sich keine feuchten Flecken bilden.
Wie lüften wir richtig?
Wir müssen regelmäßig alle 4 Stunden lüften. Dabei werden die Fenster weit geöffnet. Es muss dafür gesorgt werden, dass es zu einem Durchzug kommt, also in mehreren Räumen gleichzeitig die Fenster und Türen auf sind. Nach 5 bis 10 Minuten ist die warme feuchte Luft gegen kältere trockenere Luft ausgetauscht worden. Die Feuchtigkeit hat die Wohnung verlassen.
Dauerlüften bewirkt dagegen, dass sich die Luft in der Wohnung nie richtig aufwärmen kann. Im Bereich der offenen Fenster kommt es zu kälteren Stellen in der Wand, als im Bereich der übrigen Wohnung. Die kältere kaum aufzuwärmende Luft kann insgesamt weniger Feuchtigkeit speichern.
Da die Feuchtigkeit aber da ist, schlägt sie sich an den kälteren Außenstellen im Bereich der Fenster und Decken-Außenwandbereiche ab. Und schon entstehen die schwarzen Flecken!
Vor dem Schlafen gehen sollt noch einmal kräftig durchgelüftet werden. Über Nacht offene Fenster haben bedeutet, dass sich die feuchte Atemluft nicht nur an den kühlen Fensterbereichen, sondern auch im Bettzeug niederschlägt, was der Hausstaubmilbe ein ideales Lebensumfeld eröffnet. Die Exkremente der Hausstaubmilben können ebenfalls Lungenerkrankungen bewirken.
Also regelmäßig lüften, danach die Fenster wieder für mindestens 4 Stunden ganz schließen, und dann erneut lüften, so dass über den Tag mindestens 4 mal gut gelüftet wird.
Diese Art des Lüftens nennt sich Stoßlüften.