Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Suche

Berufsbezogene Sprachförderung (nach §45a Aufenthaltsgesetz)

In den Berufssprachkursen wird Deutsch für das Berufsleben gelernt. Man unterscheidet zwischen den Basis- und Spezialsprachkursen.

Es gibt drei Basiskurse:

  • B1 auf B2
  • B2 auf C1
  • C1 auf C2

Jeder Basiskurs umfasst von 400 bis 500 Unterrichtseinheiten mit einem Brückenelement. Sie sind inhaltlich allgemeinsprachlich mit berufsbezogenen Unterrichtseinheiten aufgebaut und richten sich an eine Gruppengröße von mindestens 15 Teilnehmenden. In ländlichen Regionen sind auch kleinere Gruppen denkbar. Jedes Modul schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab.

Neben den Basiskursen sind verschiedene Spezialkurse vorgesehen, die folgende Schwerpunkte haben werden:

  • begleitend für Personen im Anerkennungsverfahren für bestimmte akademische Berufe,
  • verschiedene Fachrichtungen, die gezielte fachspezifische Inhalte, beispielsweise im Pflege-, oder kaufmännischen Bereich vermitteln werden,
  • zusätzlich für Teilnehmende, die im Integrationskurs trotz der Wiederholung das Niveau B1 nicht erreicht haben. Dieser Gruppe stehen Spezialkurse mit dem Eingangsniveau A1 und A2 zur Verfügung.

Ziel des Kurses: Die berufsbezogene Deutschsprachförderung dient dem Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern.

Berufsbezogene Deutschsprachkurse richten sich an folgende Zielgruppen:

  • Zugewanderte aus Drittstaaten,
  • Bürger*innen der EU,
  • Deutsche mit Migrationshintergrund, die über keine ausreichenden Sprachkenntnisse verfügen, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden.

Weiterhin wird vorausgesetzt, dass die Teilnehmer*innen:

  • arbeitsuchend gemeldet sind und/oder in der Regel Leistungen nach SGB II (Bürgergeld) oder SGB III (Arbeitslosengeld) beziehen;
  • eine Ausbildungsstelle suchen, beziehungsweise sich bereits in der Ausbildung befinden,
  • für ihren Berufs-, beziehungsweise Ausbildungsabschluss das Anerkennungsverfahren durchlaufen,
  • beschäftigt sind,
  • einen Migrationshintergrund und einen Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung haben

Teilnahmeberechtigungen werden durch Arbeitsagenturen (Abkürzung: BA) oder Jobcenter (Abkürzung: JC) ausgestellt. Mehr Informationen zu den Berechtigungen/Verpflichtungen finden Sie unter https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/DeutschBeruf/deutsch-beruf-node.html

Allgemeine Informationen zu den Berufssprachkursen finden Sie auf der Seite des BAMF: https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/DeutschBeruf/deutsch-beruf-node.html

Hier finden Sie die Bildungsträger*innen, die berufsbezogene Sprachkurse im Kreisgebiet durchführen dürfen:

VHS Schleswig

  • Frau Esther Widdel
  • Koordination Deutschkurse
  • Bellmannstraße 28
  • 24837 Schleswig
  • Telefon: 04621 966-18
  • E-Mail: vhs-deutsch@schleswig.de

Berlitz Sprachschulen

  • Holm 66
  • 24937 Flensburg
  • Telefon: 0461 3132700

DAA -Deutsche Angestellten Akademie GmbH

  • Lilienthalstraße 45
  • 24941 Flensburg
  • Telefon: 0461 570-760
  • E-Mail: info.flensburg@daa.de

VHS FL Berufssprachkurse

WAK-Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH

  • Standort Flensburg
  • Heinrichstraße 16
  • 24937 Flensburg
  • Telefon: 0461 50339-15
  • Fax: 0461 50339-32
  • E-Mail: flensburg@wak-sh.de

nach oben zurück