Blaue Karte - EU
Wie bekommen Sie die "Blaue Karte - EU"?
- Sie haben einen anerkannten Hochschulabschluss
- Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde, muss der Abschluss anerkannt oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar sein
- Es gibt Internetportale, über die Sie eigenständig prüfen können, ob Ihr Abschluss anerkannt oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist (nutzen Sie zum Beispiel das Infoportal der Kultusministerkonferenz "anabin"), natürich geben diese Portale nur Hinweise und ersetzen nicht den Antrag selbst
- Sie wollen in einem Beruf arbeiten, der Ihrem Bildungsabschluss entspricht und können einen Arbeitsvertrag oder eine verbindliche Zusage eines Arbeitgebers vorweisen
- Ihr Bruttojahreseinkommen in Deutschland wird mindestens 45.552 €* oder mindestens 58.400 €** betragen
- Sie haben ein gültiges Visum oder reisen visumfrei (gilt für bestimmte Staaten, Siehe Bereich...) nach Deutschland ein
- Sie können ausreichenden Krankenversicherungsschutz nachweisen
* gilt für Berufsgruppen wie Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure Ärzte und IT-Fachkräfte
** gitl für alle anderen Fachkräfte mti Hochschulabschluss
FAQ
Wie lange darf ich in Deutschland arbeiten?
Die Aufenthaltserlaubnis ist auf höchstens vier Jahre befristet vergeben.
Darf ich meinen Arbeitgeber wechseln?
Ja, aber in ersten zwei jahren der Beschäftigung brauchen Sie eine Zustimmung der Ausländerbehörde.
Darf ich Auslandsreisen unternehmen?
Ja, Sie dürfen mit Ihren Familienangehörigen maximal zwölf Monate aus Deutschland ausreisen ohne dass Ihre Aufenthaltserlaubnis erlischt.
Darf ich mit der Blauen Karte- EU n einem anderen Migliedstaat der Europäischen Union leben und arbeiten?
Ja, das dürfen Sie, wenn Sei die Blaue Karte - EU schon mindestens 18 Monate besitzen, dürfen Sie sich visumsfrei in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union (außer Irland und Dänemark) niederlassen und dort innerhalb eines Monats die Blaue Karte - EU beantragen.
Ab wann darf ich eine Niederlassungserlaubnis beantragen?
Eine Niederlassungserlabnis dürfen Sie beantragen, wenn Sie 33 Monate gearbeitet haben. Wenn Sie über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen, dürfen Sie die Niederlassungserlabnis schon nach 21 Monaten Arbeit beantragen.