Berufsberatung, Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung
Für Asylsuchende sind die Berufs- und Vermittlungsberatungen der Agentur für Arbeit zuständig. Auch während der Wartefrist/des Arbeitsverbots (innerhalb der ersten drei Monate bei einer Duldung und Aufenthaltsgestattung) besteht ein Anspruch auf Beratung. Um möglicherweise Leistungen und Unterstützung bei der Integration in Arbeit zu erhalten, müssen sich Menschen mit Aufenthaltsgestattung/Duldung frühzeitig bei der für sie zuständigen Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden.
Informationen der Bundesagentur für Arbeit für Geflüchtete zur Genehmigung/Zustimmung von Beschäftigungen und zum Beschäftigungsverbot finden Sie hier.
Für anerkannte Flüchtlinge, Asylberechtigte oder subsidiär Schutzberechtigte, die ins SGB II wechseln und Bürgergeld beziehen, sind die Jobcenter für die Vermittlung und Beratung zuständig.
Einen passenden Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu finden, ist für Menschen mit Migrationshintergrund eine besondere Herausforderung. Man muss selbst aktiv werden, sich tiefgreifend informieren und unter Umständen mehrere Beratungsstellen aufsuchen.
Eine ist das Berufsinformationszentrum (BIZ) der Agentur für Arbeit. Dort erhalten Sie unter anderem Informationen zu den verschiedenen Ausbildungsberufen und den damit verbundenen Qualifikationen. Darüber hinaus können Sie persönliche Beratungstermine mit einem Arbeitsvermittler/Berufsberater vereinbaren.
Welche Agentur für Arbeit für Sie zuständig ist finden Sie auf der Seite der Agentur www.arbeitsagentur.de unter Menüpunkt Kontakt/Anschriften der Agenturen vor Ort.
An weiterbildenden Schulen bieten die Agenturen für Arbeit Berufsberatungen für Schüler*Innen an. An vielen Schulen sind Berufserprobungen in Betrieben Pflicht. Grundsätzlich sind ergänzende freiwillige Praktika - etwa in den Ferienzeiten - möglich. Erkundigen Sie sich bitte an der jeweiligen Schule, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen.
Arbeitssuche
Der übliche Weg, eine Arbeit zu finden, ist die Suche nach Stellenangeboten in den Tages- oder Wochenzeitungen sowie im Internet. In den regionalen Printmedien werden offene Stellen meistens mittwochs und samstags veröffentlicht.
Es gibt viele Jobportale, unter anderem die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit, um beispielhaft eine besonders umfangreiche mit zahlreichen Stellenangeboten zu nennen. Sie können dort (mit verschiedenen Suchoptionen) nach offenen Stellen suchen oder sich ein Profil selbst gestalten, um von Arbeitgebern gefunden und kontaktiert zu werden. Die Jobbörse, aber auch die meisten anderen Jobportale, sind als App verfügbar.
Doch auch ohne ein Stelleninserat ist es möglich, bei Arbeitgebern nach freien Stellen anzufragen.
Bewerben
Es gibt verschiedene Arten der Bewerbungen, die in Deutschland praktiziert werden. Generell kann man sich persönlich, telefonisch, online, schriftlich oder per E-Mail bei einem Arbeitgeber bewerben. Doch sollte man immer beachten, welche Form der Bewerbung vom Arbeitgeber erwünscht ist!
Die Bewerbungsunterlagen sind in Deutschland für eine erfolgreiche Bewerbung von enormer Wichtigkeit. Fast immer werden von den Arbeitgebern ein Anschreiben, ein Lebenslauf (meist mit Foto und Unterschrift), Zeugnisse und Arbeitsnachweise erwartet. In der Regel sind das Anschreiben und der Lebenslauf in deutscher Sprache einzureichen. Und die vom Arbeitgeber gewünschte Bewerbungsfrist ist stets einzuhalten!
Die Erstellung von erfolgreichen Bewerbungsunterlagen ist immer eine Herausforderung. Sie sollten sich hierfür einige Stunden Zeit nehmen und vor dem Versenden Korrekturen im Bekanntenkreis einholen.
Ihre Unterlagen sollten jedoch individuell erstellt werden, damit Sie dem Arbeitgeber sofort positiv auffallen. Haben Sie aber erst einmal gute Unterlagen erstellt, können Sie diese mit geringen Anpassungen immer wieder verwenden.
Bewerbungstrainings-Angebote werden (oft kostenfrei) von der Agentur für Arbeit, den Jobcentern und diversen Beratungsstellen durchgeführt. Ausführliche Informationen und Beispiele für gelungene Bewerbungen sind im Internet zu finden.