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Anerkennung von ausländischen Abschlüssen

Ein Schul-, Berufs- oder Hochschulabschluss aus dem Ausland muss von einer zuständigen Stelle überprüft werden, bevor eine schriftliche Anerkennung in Deutschland erfolgt. Mit der Anerkennung haben Sie bessere Chancen, in den Arbeitsmarkt integriert zu werden.

Ob Sie eine Anerkennung Ihres erlernten Berufs benötigen, erfahren Sie (in 11 unterschiedlichen Sprachen) auf der Internetseite www.anerkennung-in-deutschland.de. Dort erhalten Sie auch Informationen dazu, welche Stellen für Ihren Beruf zuständig sind oder wo Sie eine weitergehende Beratung erhalten können. Außerdem steht Ihnen die Hotline "Arbeiten und Leben in Deutschland" des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung (Telefonnummer: 030 1815 -1111).

Deataillierte Infomationen zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse bieten Ihnen der Leitfaden vom IQ Netzwerk Schleswig-Holstein und eine Website der IHK Schleswig-Holstein.

Viele Berufe – die sogenannten nicht reglementierten Berufe – können Sie auch ohne eine formelle Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation ausüben. Für den potenziellen Arbeitgeber ist es auch in diesem Fall sinnvoll, eine Anerkennung durchzuführen, um die vorhandenen Fertigkeiten und Fähigkeiten der Berwerberin / des Bewerbers zu ermitteln.

Wichtige Schritte im Anerkennungsverfahren:

  • Eine Beratungsstelle wird vor Ort aufgesucht.
  • Ein Antrag auf Anerkennung wird über eine Beratungsstelle gestellt.

Folgende Unterlagen müssen vorliegen:

  • Beglaubigte Kopien der Abschlüsse
  • Übersetzung durch einen beeidigten Übersetzer in Deutschland (siehe Datenbank der beeidigten Übersetzer auf dem Justizportal des Bundes und der Länder www.justiz-dolmetscher.de) oder eine Übersetzung durch einen im Ausland anerkannten Übersetzer.

Beglaubigungen sind in der Regel in den Einwohnermeldeämtern oder bei kirchlichen Institutionen möglich.

Erstellung der Beglaubigung sowie damit verbundenen Übersetzungen sind kostenpflichtig. Für das Anerkennungsverfahren fallen ebenfalls Kosten an. In bestimmten Fällen können die Kosten übernommen werden.


Einwohnerinnen und Einwohner des Kreises Schleswig-Flensburg können folgende Beratungsstellen kontaktieren:

IQ Anerkennungsberatung zu ausländischen Berufsabschlüssen in Flensburg

Frau Majra Nissen & Frau Alexandra Eicke

Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e.V.

Südermarkt 1
Haus 2 im 2. Stock
24937 Flensburg



  1. Frau Edibe Oguz

    Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e.V.

    Flensburgerstr. 7
    24837 Schleswig


Anerkennungsberatung zu ausländischen Berufsabschlüssen »

  1. Industrie- und Handelskammer zu Flensburg

    Anerkennungsberatung zu ausländischen Berufsabschlüssen

    Heinrichstraße 28–34
    24937 Flensburg


  1. Migrationsberatung Schleswig-Holstein

    Frau Silke Nissen

    Fachbereich Migrationsmanagement

    Flensburger Str. 7
    24837 Schleswig

    • Telefon: 04621 87-246
    • Fax: 04621 87-626
    • E-Mail: silke.nissen@schleswig-flensburg.de
    • Hinweis: Sprechzeiten: Mo. 8-12 Uhr, Di. u. Do. 14-17 Uhr, Mi. u. Fr. 8-10 Uhr; Beratung ist auch in Flensburg möglich.

  1. Diakonisches Werk im Kirchenkreis Schleswig-Flensburg

    Frau Oxana Wittmann + Frau Maike Hohmann

    Jugendmigrationsdienst
    Anerkennung der Schulzeugnisse

    Norderdomstraße 6
    24837 Schleswig

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