Anerkennung von ausländischen Abschlüssen
Ein Schul-, Berufs- oder Hochschulabschluss aus dem Ausland muss von einer zuständigen Stelle überprüft werden, bevor eine schriftliche Anerkennung in Deutschland erfolgt. Mit der Anerkennung haben Sie bessere Chancen, in den Arbeitsmarkt integriert zu werden.
Ob Sie eine Anerkennung Ihres erlernten Berufs benötigen, erfahren Sie (in 11 unterschiedlichen Sprachen) auf der Internetseite www.anerkennung-in-deutschland.de. Dort erhalten Sie auch Informationen dazu, welche Stellen für Ihren Beruf zuständig sind oder wo Sie eine weitergehende Beratung erhalten können. Außerdem steht Ihnen die Hotline "Arbeiten und Leben in Deutschland" des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung (Telefonnummer: 030 1815 -1111).
Deataillierte Infomationen zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse bieten Ihnen der Leitfaden vom IQ Netzwerk Schleswig-Holstein und eine Website der IHK Schleswig-Holstein.
Viele Berufe – die sogenannten nicht reglementierten Berufe – können Sie auch ohne eine formelle Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation ausüben. Für den potenziellen Arbeitgeber ist es auch in diesem Fall sinnvoll, eine Anerkennung durchzuführen, um die vorhandenen Fertigkeiten und Fähigkeiten der Berwerberin / des Bewerbers zu ermitteln.
Wichtige Schritte im Anerkennungsverfahren:
- Eine Beratungsstelle wird vor Ort aufgesucht.
- Ein Antrag auf Anerkennung wird über eine Beratungsstelle gestellt.
Folgende Unterlagen müssen vorliegen:
- Beglaubigte Kopien der Abschlüsse
- Übersetzung durch einen beeidigten Übersetzer in Deutschland (siehe Datenbank der beeidigten Übersetzer auf dem Justizportal des Bundes und der Länder www.justiz-dolmetscher.de) oder eine Übersetzung durch einen im Ausland anerkannten Übersetzer.
Beglaubigungen sind in der Regel in den Einwohnermeldeämtern oder bei kirchlichen Institutionen möglich.
Erstellung der Beglaubigung sowie damit verbundenen Übersetzungen sind kostenpflichtig. Für das Anerkennungsverfahren fallen ebenfalls Kosten an. In bestimmten Fällen können die Kosten übernommen werden.
Einwohnerinnen und Einwohner des Kreises Schleswig-Flensburg können folgende Beratungsstellen kontaktieren:
IQ Anerkennungsberatung zu ausländischen Berufsabschlüssen in Flensburg
Frau Majra Nissen & Frau Alexandra Eicke
Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e.V.
Südermarkt 1
Haus 2 im 2. Stock
24937 Flensburg
- Telefon: 0461 807964-80
- Mobil: 0182 044009-65
- E-Mail: majra.nissen@frauennetzwerk-sh.de bzw. alexandra.eicke@frauennetzwerk-sh.de
-
Frau Edibe Oguz
Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e.V.
Flensburgerstr. 7
24837 Schleswig- Telefon: 0461 80796-480
- Mobil: 0160 8562837
- E-Mail: edibe.oguz@frauennetzwerk-sh.de
Anerkennungsberatung zu ausländischen Berufsabschlüssen »
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Industrie- und Handelskammer zu Flensburg
Anerkennungsberatung zu ausländischen Berufsabschlüssen
Heinrichstraße 28–34
24937 Flensburg- Telefon: 0461 806-806
- Fax: 0461 806-9806
- E-Mail: service@flensburg.ihk.de
- Internet: https://www.ihk-flensburg.de/
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Migrationsberatung Schleswig-Holstein
Frau Silke Nissen
Fachbereich Migrationsmanagement
Flensburger Str. 7
24837 Schleswig- Telefon: 04621 87-246
- Fax: 04621 87-626
- E-Mail: silke.nissen@schleswig-flensburg.de
- Hinweis: Sprechzeiten: Mo. 8-12 Uhr, Di. u. Do. 14-17 Uhr, Mi. u. Fr. 8-10 Uhr; Beratung ist auch in Flensburg möglich.
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Diakonisches Werk im Kirchenkreis Schleswig-Flensburg
Frau Oxana Wittmann + Frau Maike Hohmann
Jugendmigrationsdienst
Anerkennung der SchulzeugnisseNorderdomstraße 6
24837 Schleswig- Telefon: 04621 3811-56 oder -12
- Fax: 04621 381-138
- E-Mail: o.wittmann@diakonie-slfl.de bzw. m.hohmann@diakonie-slfl.de
- Internet: https://www.kirchenkreis-schleswig-flensburg.de/diakonisches-werk/angebote-in-schleswig/jugendmigrationsshydienst.html
- Hinweis: Sprechzeiten: Mo.8-12 Uhr; Di.u.Do.14-17 Uhr; Mi.u.Fr.8-10 Uhr; Beratung auch in Flensburg möglich
- Telefon: 04621 3811-56 oder -12