Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Am 1. März 2020 ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) in Kraft getreten. Es öffnet den deutschen Arbeitsmarkt für alle qualifizierten Fachkräfte aus dem Ausland, d.h. für Akademiker und Personen mit Berufsausbildung.
Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern hatten zuvor nur mit akademischer Ausbildung unbeschränkten Arbeitsmarktzugang. Die Beschränkung auf Engpassberufe ist mit dem FEG entfallen. Durch das FEG können fortan Fachkräfte mit einer ausländischen beruflichen Qualifikation in allen Berufen ein Visum oder einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung erhalten.
Um langfristig in Deutschland bleiben zu können, muss einer Fachkraft ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegen. Weiterhin muss die berufliche Qualifikation der Fachkraft anerkannt sein. Für Fachkräfte wird keine Vorrangprüfung durchgeführt (Diese kann jedoch bei Verschlechterung der Arbeitsmarktlage kurzfristig wiedereingeführt werden!).
Weiterhin ermöglicht das FEG die Einreise für sechs Monate zur Arbeit- und Ausbildungsplatzsuche. Voraussetzung ist, dass die Fachkraft eine anerkannte Qualifikation, die notwendigen Deutschkenntnisse (mindestens auf dem B1-Sprachniveau) und einen gesicherten Lebensunterhalt vorweist. Während der Suche kann eine Probearbeit bis zu zehn Wochenstunden in dem späteren Beruf ausgeübt werden. Damit werden beispielsweise Praktika bei einem potenziellen Arbeitgeber möglich. Fachkräfte mit akademischer Ausbildung können wie bisher schon für sechs Monate zur Arbeitsuche einreisen. Sie dürfen künftig ebenfalls eine Probearbeit bis zu zehn Wochenstunden in dem späteren Beruf ausüben. Besondere Sprachkenntnisse müssen sie nicht vorweisen. Näheres dazu sowie weitere Informationen erhalten Sie unter: Make it in Germany: Das Informationsportal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland
Weitere Informationen zum Gesetz finden Sie unter nachfolgenden Links:
- Kurzinformation der Bundesagentur für Arbeit für Arbeitgeber
- Kurzerläuterungen “Deutschland wird ein modernes Einwanderungsland“ und “Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf einen Blick“ der Bundesregierung
- Kurzerläuterung “Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft“ des Bundesmisteriums für Arbeit und Soziales
- Mit dem “Quick-Check“ der Bundesregierung können Sie Ihre Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten, selber prüfen