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flexibler Anstellungsschlüssel
Finanzierung nach VZÄ (§ 37)
Finanzierung anhand beschäftigten Personal
für jeweilige Kräfte werden Pauschalen angesetzt – z.B. Gruppenleitung = S8a Stufe 4 = 6163,16 € VZÄ inkl. AG-Anteil
Verwaltungskräfte maximal 2 Wochenstunden pro Gruppe – max 13 Wochenstunden
betreuende Hilfskräfte sind nicht begrenzt durch nachfolgende Regelung begrenzt
Alle Mitarbeiter werden pauschal in Stufe 4 in der Finanzierung eingestuft und finanziert