(§ 18 Abs.6) Doppelte Verträge
Zukünftig wird der Kita-Träger verpflichtet sein die Eltern auf bestehende Vertragsverhältnissen anzusprechen.
Sollte der Träger entgegen eines bestehenden Vertrages mit den Eltern dennoch einen Vertrag schließen, würde dies im Ergebnis zum Abzug nach §40 Abs. 2 KiTaG in der Förderung führen.
Rückmeldung Dataport zur Fragestellung, ob es ersichtlich sein wird, wenn ein weiterer Vertrag besteht:
Sofern bereits ein Vertrag besteht, wird am Ende der Vertragsvergabe eine Meldung mit dem Hinweis "Vertrag bereits vorhanden" ausgegeben.
Die Voraussetzung hierfür ist, dass die Kindakten unter der gleichen Kind-ID geführt werden.
Im Bereich der Schnittstelle reagiert das KitaPortal leider nicht auf doppelte Verträge. Nur, wenn man einen manuellen Import des neuen Datensatz durchführt kann es auffallen, dass das Kind noch einen weiteren Vertrag in diesem Zeitraum hat.
Es ist aber dennoch möglich einen zweiten Vertrag neben dem schon aktiven Vertrag zu importieren. Eine Meldung oder Hinweis erfolgt nicht.