(§ 18 Abs.6) Doppelte Verträge
Nach §40 Abs. 2 wird ein Abzug in der Refinanzierung und der Förderung vorgenommen, wenn zum Stichtag mehrere Verträge gleichzeitig zu einem Kind bestehen.
Nach §40 Abs. 2 wird ein Abzug in der Refinanzierung und der Förderung vorgenommen, wenn zum Stichtag mehrere Verträge gleichzeitig zu einem Kind bestehen.