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Was gilt für Kontaktpersonen?

Wer engen Kontakt zu einer mit Mpox infizierten Person hatte (z.B. Haushaltsmitglieder oder sexuelle Kontakte), sollte sich an das zuständige Gesundheitsamt wenden. Der enge Kontakt zu weiteren Personen sollte vermieden werden, insbesondere sexuelle Kontakte und Kontakte zu immungeschwächten Personen und kleinen Kindern. Eventuell ist eine Impfung als sogenannte postexpositionelle Prophylaxe sinnvoll.

Kontaktpersonen mit einem geringen oder sehr geringen Risiko für eine Ansteckung sollten sich über 21 Tage nach dem letzten Kontakt selbst zu beobachten. Im Falle des Auftretens von Symptomen, die auf Mpox hindeuten könnten, wird eine sofortige ärztliche Abklärung empfohlen.

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