Hygienebelehrung ab Oktober auch online möglich
Der Fachdienst Gesundheit des Kreises Schleswig-Flensburg bietet ab dem 1. Oktober 2024 die Hygienebelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz auch online an. Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln arbeiten und eine Belehrung benötigen, können diese dann bequem von zu Hause aus durchführen, die Gebühren elektronisch entrichten und erhalten direkt die entsprechende Bescheinigung. Das Verfahren wird vom Technologiezentrum Glehn (TZG) betreut und steht allen Interessierten offen. Termine für Montag - Freitag 8:00 - 20:30 Uhr und Samstag 9:00 - 15:30 Uhr sind ab dem 1. Oktober 2024 buchbar.
Weitere Informationen und die entsprechenden Links gibt es auf der Seite des Kreises
Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz