Neues Mobilitätsangebot für Führerscheinabgebende
Der Werk- und Infrastrukturausschuss des Kreises Schleswig-Flensburg hat am 12.11.2024 eine Erweiterung des bestehenden Mobilitätsangebots beschlossen. Personen, die ihren Führerschein dauerhaft abgeben, können künftig auf Antrag die Kosten für ein 12-monatiges Deutschlandticket erstattet bekommen. Dieses neue Angebot ergänzt das bereits etablierte Mobilticket, das für den regionalen Nahverkehr im Kreis Schleswig-Flensburg und in Teilen Flensburgs gültig ist.
Das Deutschlandticket ermöglicht bundesweit unbegrenzte Fahrten mit Bussen und Bahnen im Nahverkehr in der 2. Klasse. Der aktuelle Monatspreis liegt bei 49,00 Euro, wird jedoch ab Januar 2025 auf 58,00 Euro angehoben (entspricht 696,00 Euro jährlich). Wollen Führerscheinabgebende das Deutschlandticket nutzen, müssen sie zunächst selbst ein Abonnement abschließen. Die Rückerstattung der dafür verauslagten Kosten erfolgt nach Vorlage eines Antrags sowie entsprechender Nachweise für die Dauer von zwölf Monaten. Das Mobilticket ist weiterhin ohne zusätzliche Kosten in Form eines Gutscheins, den die Führerscheinabgebenden bei Abgabe erhalten, über die Mobilitätszentrale (Königstraße 6, 24837 Schleswig, Telefon 04621/98098) erhältlich.
Hintergrund und Vorteile der neuen Regelung
Der Kreis Schleswig-Flensburg bietet bereits seit mehreren Jahren das sogenannte "Mobilticket" an. Dieses Ticket erlaubt es Führerscheinabgebenden mit Hauptwohnsitz im Kreis, ein Jahr lang den regionalen Nahverkehr kostenlos zu nutzen. Die Stadtbusse der Aktiv Bus Flensburg GmbH sind jedoch vom Geltungsbereich des Mobiltickets ausgenommen.
Die Einführung der Deutschlandticket-Rückerstattung hat das Ziel, das Mobilitätsangebot für diese Zielgruppe zu erweitern und insbesondere die Nutzung des Stadtverkehrs in Flensburg zu ermöglichen. Dies kann beispielsweise für Facharztbesuche von großer Bedeutung sein. Zudem entspricht die Erweiterung auf das Deutschlandticket den Empfehlungen des Kreisseniorenrats, der angeregt hatte, ein kostenfreies Deutschlandticket anzubieten, um den Nutzwert für die Betroffenen weiter zu erhöhen.
„Diese Alternative bietet Menschen einen Anreiz, auf das Auto zu verzichten und somit die Verkehrswende insgesamt voranzutreiben.“, betonte der Ausschussvorsitzende Peter Wittenhorst.
Vorgehensweise zur Nutzung des Angebotes
Das Deutschlandticket kann über die von den Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünden und Landestariforganisationen eingerichteten Verkaufsstellen bzw. deren Vertriebskanäle erworben werden. Es wird im Abonnement als persönlicher Fahrausweis in Form einer Chipkarte oder als Handy-Ticket ausgegeben.
Zur Erstattung der verauslagten Kosten kann einmalig nach 12 Monaten ein Antrag (Musterantrag siehe Randspalte) mit entsprechenden Nachweisen über den Bezug von Deutschlandtickets eingereicht werden. Diese Nachweise können folgende Dokumente umfassen:
- Monatliche Rechnungsbelege über das Abonnement,
- monatliche Kontoauszüge mit dem Abbuchungsbetrag des Deutschlandtickets,
- oder bei Handy-Tickets: monatliche Screenshots des Deutschlandtickets.
Nach Prüfung des Antrags und der eingereichten Unterlagen wird der entsprechende Betrag auf die im Antrag angegebene Bankverbindung überwiesen.