Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Suche

Sachkundenachweis

Die erforderliche Sachkenntnis kann entweder durch eine entsprechende Prüfung, durch Prüfungszeugnisse über eine einschlägige berufliche Ausbildung oder in sonstiger Weise nachgewiesen werden.

Die Prüfungszeugnisse der Fachrichtungen

  • Pharmazie
  • Chemie
  • Biologie
  • Human- oder Veterinärmedizin

von Hochschulen sowie die beruflichen Ausbildungen

  • zur*zum Apothekeranwärter*in
  • zur*zum pharmazeutisch-technischen Assistent*in
  • zur*zum Drogist*in
  • zur*zum Pharmaingenieur*in
  • zur*zum Apothekerassistent*in
  • zur*zum Apothekenhelfer*in
  • zur*zum pharmazeutisch-kaufmännischen Assistent*in

werden als Sachkundenachweis anerkannt.

Wer die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, muss eine Sachkenntnisprüfung vor einem Prüfungsausschuss einer Industrie- und Handelskammer (IHK) ablegen.

nach oben zurück