Kreis Schleswig-Flensburg
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsbehörde).
Sie können Ihr Fahrzeug aber auch bei jeder anderen Zulassungsstelle im Bundesgebiet außer Betrieb setzen lassen.
Hinweis:
Evtl. besteht auch die Möglichkeit der Außerbetriebsetzung bei Ihrer Amts-, Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Informationen erhalten Sie vor Ort oder bei Ihrer Zulassungsstelle.