Kreispräsident Urich Brüggemeier und Landrat Dr. Wolfgang Buschmann zeigen sich enttäuscht über den Inhalt des Gesetzesentwurfs der Landesregierung zur Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes
"Die Ankündigung des Innenministers, es werde keine Reformverlierer geben, übertrifft meine schlimmsten Befürchtungen", stellt Kreispräsident Brüggemeier fest. Laut Gesetzesentwurf erhält der Kreis Schleswig-Flensburg rund 7,6 Millionen Euro jährlich weniger Schlüsselzuweisungen.
"Wer glaubt, der Kreis Schleswig-Flensburg könne parallel zur Haushaltskonsolidierung diese Mehrbelastung kompensieren, irrt. Die künftige Entlastung durch den Bund bei den Kosten der Grundsicherung ist herzlich willkommen. Sie löst allerdings unsere Finanzierungsprobleme nicht", ergänzt Buschmann unter Hinweis auf die erfolgten und noch zu erwartenden Kostensteigerungen allein im Bereich des Jugendschutzes und der Familienhilfe.
Nach Ansicht Brüggemeiers sind es die Kreise und Kreisverwaltungen, die die staatlichen Transferleistungen erbringen. Das Land wäre dazu gar nicht in der Lage. Umso unverständlicher sei es, dass man dennoch die Axt bei den Kreisen anlegen würde. Mit Sachargumenten sei das nicht zu rechtfertigen.
"Wer viel ausgibt, dem wird viel geholfen" die Sinngebung dieser ausgabenbezogenen und nicht aufgabenadäquaten Förderung gehöre auf den Prüfstand, diese Einschätzung teilen der Kreispräsident und der Landrat.
"Wieder einmal hat der Landesteil Schleswig das Nachsehen" resümiert Buschmann, daran könne auch die Besserstellung Flensburgs mit rund 1,9 Mio. Euro nichts ändern. Unterm Strich würden rund 6 Mio. Euro staatliche Zuweisungen jährlich verloren gehen. „ Den politischen Repräsentanten des Landesteils Schleswig sollte der finanzpolitische Irrweg des Gesetzesentwurfs Ansporn zu dessen Ablehnung sein“, wünscht sich der Landrat.