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Kreisjugendhilfeausschuss nimmt „Bedarfsplan Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 1. Fortschreibung 2012 – 2013“ zustimmend zur Kenntnis

Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Schleswig-Flensburg hat den vom Fachdienst Jugend und Familie – Heimaufsicht – vorgelegten Bedarfsplan Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 1. Fortschreibung 2012 – 2013 in seiner Sitzung am 12. November 2012 zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die Kreise und kreisfreien Städte als Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung für die Aufgaben nach dem SGB VIII sowie gemäß § 7 des Kindertagesstättengesetzes einen Bedarfsplan zu erstellen. Die Städte und Gemeinden tragen in eigener Verantwortung dafür Sorge, dass die im Bedarfsplan vorgesehenen Kindertagesstätten und Tagespflegestellen geschaffen und betrieben werden (§ 8 KiTaG). Diese Verantwortung beinhaltet die gesetzliche Verpflichtung der Städte und Gemeinden, die im Bedarfsplan vorgegebenen Plätze vorzuhalten.

In Fortführung der bisherigen Praxis wurden die Daten wieder bei den Einrichtungsträgern erhoben und die Auswertung der Versorgungsquoten und der Bedarfslage erfolgte auf der Grundlage der von den kreisangehörigen Städten, Ämtern und Gemeinden gemeldeten Bevölkerungsjahrgangszahlen.

Der nachfolgende Bedarfsplan weist folgende Eckpunkte auf:

  • Die rein rechnerische Nachfrage nach Plätzen für Kinder ab dem 3. Lebensjahr übersteigt weiterhin mit einer Versorgungsquote von 102 % die Nachfrage. Tatsächlich ausgelastet waren die Kindergartengruppen im Durchschnitt mit 96,8% leicht höher als im Vorjahr (2010 96,1 %; 2009: 97,1%; 2008: 98,6%). Der Rechtsanspruch von Kindern ab 3 Jahren auf einen Kindergartenplatz ist damit kreisweit weiterhin gesichert. Insgesamt standen 5.835 genehmigte Kindergartenplätze (2010: 5.917; 2009: 5.931) 5.636 Belegungen (2010: 5684; 2009: 5.748) am Stichtag 31.12.2011 gegenüber.
  • Die Zahl der Kinder des Geburtsjahrganges 2011 im Kreis Schleswig-Flensburg ist nach einer Stagnation in den Jahren 2007-2009 und einem 6%igen Rückgang 2010 weiterhin stark rückläufig. Die Einrichtungsträger werden also mit einer geringeren Auslastung einiger Gruppen rechnen müssen.
  • Die Anzahl der Betreuungsangebote für unter Dreijährige hat sich wiederum erhöht.
    Die von der Bundesregierung angestrebte Betreuungsquote von ca. 35 % wird zum Stichtag 1.8.2013 voraussichtlich in den meisten Kommunen des Kreises erreicht und zum Teil sogar deutlich überschritten.
    Die im Kreisdurchschnitt vorliegende Versorgungsquote von 35 % vermag aber nichts daran zu ändern, dass mit örtlichen Versorgungsdefiziten in den Gemeinden und Städten zu rechnen ist, welche ihren örtlichen Bedarf unterhalb der Quote von 35 % einschätzen und damit in Kauf nehmen, sich den Kostenfolgen einer Unterversorgung stellen zu müssen.

Da in Kürze (noch vor Jahresende) mit weiteren Landes-/Bundesmitteln gerechnet wird, kann mit finanzieller Unterstützung noch nachgebessert bzw. ausgebaut werden.

Mit Stand 1. Oktober 2012 hat sich kreisweit das Angebot für unter Dreijährige auf 1080 Plätze in Kitas (810 Krippenplätze, 225 Plätze in altersgemischten Gruppen sowie 45 Plätze in institutionellen Tagespflegestellen) erhöht. Das entspricht 28% der in Frage kommenden Geburtenjahrgänge. Hinzu kommen hier noch geschätzte 45 Plätze (ca. 1%) in privater Familientagespflege.

  • Für den Kreis Schleswig-Flensburg ergab sich bisher ein Verfügungsrahmen beim U3-Ausbau aus Bundes- und Landesmitteln in Höhe von 9.382.000 Euro.
  • Für den weiteren Ausbau der Betreuungsplätze werden Personalengpässe befürchtet, da nicht genügend Fachpersonal ausgebildet wurde / wird.

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