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Nahverkehrsauskünfte

Sie haben Fragen zum aktuellen Verkehrsangebot oder möchten Ihre nächste Verbindung planen?

Im Folgenden finden Sie hilfreiche Informationen zum Nahverkehr im Kreis Schleswig-Flensburg und darüber hinaus: 

Fahrplanauskunft

Eine Fahrplanauskunft erhalten Sie auf der Homepage der NAH.SH unter: https://www.nah.sh/

Beschwerdestelle/FAQ

Sie haben Anliegen, Wünsche oder Beschwerden zum Busverkehr im Kreis Schleswig-Flensburg? Dann finden Sie hier häufig gestellte Fragen und Antworten sowie die passenden Ansprechpartner*innen. Wir kümmern uns gern um Ihr Anliegen!

Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ)

Warum sind im Bus keine Sicherheitsgurte vorhanden?

Anders als im Reiseverkehr gibt es im Linienverkehr keine gesetzliche Verpflichtung für das Anbringen von Sicherheitsgurten. Darüber hinaus gelten im Linienverkehr auch besondere Bestimmungen. Zum Beispiel darf mit stehenden Fahrgästen die Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 60 Stundenkilometern nicht überschritten werden. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass diese Form der Beförderung allen am Straßenverkehr teilnehmenden Personen zumutbar ist. Für Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren gilt das nicht. Deswegen ist es denen ohne eine Begleitperson nicht gestattet am öffentlichen Personennahverkehr teilzunehmen. Ansonsten wäre die Aufsichtspflicht verletzt.

 Sollten Sie hierzu Sicherheitsbedenken haben, kontaktieren Sie uns bitte.

Warum sind nicht genügend Sitzplätze vorhanden?

Linienbusse sind grundsätzlich mit Sitz- und Stehplätzen ausgestattet. Der jeweilige Fahrzeugtyp des Busses gibt vor, wie sich der Anteil aus Sitz- und Stehplätzen zusammensetzt. Es liegt im Linienverkehr kein grundsätzlicher Anspruch auf einen Sitzplatz vor. Für mobilitätseingeschränkte Personen sind in den Fahrzeugen besondere Plätze vorgesehen. Für ein gesellschaftliches Miteinander sollte außerdem älteren Personen oder Müttern mit Kleinkindern Sitzplätze freigemacht werden.

Sollten Sie hierzu Probleme haben, kontaktieren Sie uns bitte.

Ist der eingesetzte Bus barrierefrei?

Der Kreis Schleswig-Flensburg hat es zur Vorgabe gemacht, dass alle Fahrzeuge mit barrierefreien Zugängen und mindestens einem barrierefreien Bereich für Rollstühle, Kinderwagen oder ähnliches ausgestattet sein müssen. Bis zum Jahr 2022 wird eine vollständige Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr beabsichtigt. Daher werden den Verkehrsunternehmen besondere Anforderungen an die Barrierefreiheit von Fahrzeugen gestellt.

Ob bereits barrierefreie Fahrzeuge eingesetzt werden, ist aktuell auf den meisten Fahrplänen noch nicht angegeben. Zukünftig wird jedoch mit einem Symbol auf den Einsatz von barrierefreien Bussen hingewiesen.

Ob Ihr Bus barrierefrei ausgestattet ist, können Sie beim Verkehrsunternehmen erfragen.

Warum ist meine Haltestelle nicht im Fahrplan angegeben?

Die Fahrpläne an den Haltestellen oder in den gedruckten Fahrplanbüchern sind leider durch das Papierformat begrenzt. Damit die Fahrpläne noch lesbar sind, müssen einige Haltestellen in der Darstellung ausgelassen werden. Tatsächlich werden diese Haltestellen aber selbstverständlich bedient. In der Online-Fahrplanauskunft sind die Fahrpläne mit allen Haltestellen hinterlegt. In der Fahrplanauskunft der NAH.SH sind ebenfalls alle Haltestellen angegeben.

Wenn Sie »Ihre« Haltestelle im Fahrplan nicht finden oder sich unsicher über die Bedienung der Haltestelle sind, kann Ihnen das Verkehrsunternehmen weiterhelfen.

Kontakt zu den Verkehrsunternehmen

Sowohl Beschwerden als auch Lob richten Sie bitte an das zuständige Verkehrsunternehmen. Diese erreichen Sie über folgende Kontaktmöglichkeiten:

Bitte halten Sie Angaben zur Liniennummer, zur Ein- und Ausstiegshaltestelle, zur Abfahrtszeit und zum Vorfalltag bereit. Ihr Anliegen kann dann schneller bearbeitet werden.

Kontakt zum ÖPNV-Betrieb des Kreises Schleswig-Flensburg

Anregungen zum bestehenden Fahrplanangebot richten Sie bitte an den ÖPNV-Betrieb des Kreises Schleswig-Flensburg. Diesen erreichen Sie über folgende Kontaktmöglichkeiten:

Kundenhotline: 04621 87-748

oder mithilfe des Kontaktformulars

Bitte halten Sie Angaben zur Liniennummer, zur Ein- und Ausstiegshaltestelle, zur Abfahrtszeit und zum Vorfalltag bereit. Ihr Anliegen kann dann schneller bearbeitet werden.

Weitere Kontaktmöglichkeiten

Bitte halten Sie Angaben zur Liniennummer, zur Ein- und Ausstiegshaltestelle, zur Abfahrtszeit und zum Vorfalltag bereit. Ihr Anliegen kann dann schneller bearbeitet werden.

Aktuelle Meldungen aus dem ÖPNV

Aktuelle Verkehrsmeldungen zum Linienverkehr im Kreis Schleswig-Flensburg finden Sie auf den Seiten der Verkehrsunternehmen:

zu den aktuellen Verkehrsmeldungen der Autokraft

zu den aktuellen Verkehrsmeldungen der Verkehrsbetriebe Schleswig-Flensburg

Tarife

Zum 01. August 2022 wird der öffentliche Personennahverkehr im Kreis Schleswig-Flensburg vollständig in den Schleswig-Holstein-Tarif (SH-Tarif) integriert, welcher bereits im restlichen Bundesland gilt. Bisher wurde bei reinen Busfahrten innerhalb dieser Region ein eigener Tarif angewendet.

Vielen Fahrgästen wird der SH-Tarif und das damit einhergehende Tarifangebot schon von kreisübergreifenden Busfahrten oder von Zugfahrten im Nahverkehr bekannt sein. Nun wird dieser auch für Fahrten innerhalb des Kreises Schleswig-Flensburg angewendet, womit im Nahverkehr einheitliche Bedingungen in ganz Schleswig-Holstein und bei Fahrten bis Hamburg gelten.

Vieles bleibt im Kreis Schleswig-Flensburg beim Alten, einzelne Fahrkartenangebote werden jedoch an die landesweit einheitlichen Bedingungen angepasst. So muss zukünftig u.a. nicht mehr zwischen Bus und Bahn entschieden werden, wenn für eine Strecke beide Möglichkeiten parallel bestehen, da der SH-Tarif in allen Verkehrsmitteln des Nahverkehrs gilt.

Weitere Informationen sind unter zu finden.

Zur Willkommens-Broschüre

Zur Tarifbroschüre des SH-Tarifs

Zu den Tarifbestimmungen des SH-Tarifs

Unentgeltliche Beförderung von beeinträchtigten Personen

Gemäß neuntem Sozialgesetzbuch § 228 bis § 230 steht schwerbehinderten Menschen eine kostenlose Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr zu. Voraussetzung für die kostenlose Mitnahme im ÖPNV ist das Vorzeigen eines entsprechend gekennzeichneten Ausweises sowie ein Beiblatt mit Werkmarke. Ein Schwerbehindertenausweis wird ausgestellt, wenn eine Person gehörlos (Merkzeichen Gl), hilflos (Merkzeichen H), blind (Merkzeichen Bl) oder ihre Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt (Merkzeichen G) ist.

Die Mitnahme einer Begleitperson oder eines Führhundes ist ebenfalls kostenlos, wenn dies im Schwerbehindertenausweis eingetragen ist. Orthopädische Hilfsmittel können im ÖPNV mittransportiert werden, wenn das Fahrzeug dafür ausgelegt ist.

Ob die Mitnahme eines orthopädischen Hilfsmittels auf »Ihrer« Fahrt möglich ist, können Sie beim Verkehrsunternehmen erfragen.

Weitere Vergünstigungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen oben genannten Tarifbestimmungen.

Liniennetzpläne

Landesweit wird das Ziel verfolgt, das Verkehrsangebot in Schleswig-Holstein graphisch in Form von Liniennetzplänen darzustellen. Ein digitaler Liniennetzplan befindet sich aktuell im Entwurf.

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