Gesetzliche Sozialversicherung
Die gesetzliche Sozialversicherung ist in Deutschland die wichtigste Institution der sozialen Sicherung und bietet allgemeinen finanziellen Schutz bei Krankheit, Arbeitslosigkeit, Pflegebedürftigkeit und im Alter. Dadurch wird jedem Betroffenen ein menschenwürdiger Lebensstandard garantiert, auch wenn man sich nicht mehr selbst finanzieren kann.
Die Sozialversicherung ist eine Pflichtversicherung. Die Hälfte wird vom Arbeitgeber übernommen. Die andere Hälfte bezahlen die Arbeitnehmer selbst. Die Abgaben werden direkt vom Bruttolohn abgezogen und die Beiträge an die Träger gezahlt. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen.
Rentenversicherung
Die Rentenversicherung dient der finanziellen Absicherung im Alter, wenn man nicht mehr berufstätig ist und eine Rente bezieht. Grundsätzlich sind alle in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Bis zum Jahr 2012 durfte man die Rente ab dem 65. Lebensjahr beziehen. Ab 2013 steigt das Rentenalter stufenweise bis zum 67. Lebensjahr allmählich an. Ab 2029 wird die Altersgrenze ab dem 67. Lebensjahr für alle gelten, die nach 1964 geboren wurden. Besondere Regelungen sind ebenfalls zugelassen.
Die Beiträge zur Rentenversicherung werden wie alle anderen Beiträge vom Bruttolohn abgezogen und zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen. Ab einer gewissen Einkommenshöhe steigt der Beitrag nicht mehr.
Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung gehört zu den Pflichtversicherungen und deckt die Krankheitskosten, Vorsorgeuntersuchungen und weitere Kosten ab, die mit unserer Gesundheit verbunden sind. Im Fall der längeren Krankheit (über sechs Wochen) übernimmt die Krankenversicherung die Ersatzleistung für das Gehalt, das sogenannte Krankengeld.
Bei einer Selbständigkeit können Sie sich entweder gesetzlich oder privat krankenversichern.
Bei den privaten Krankenversicherungen gibt es enorme Unterschiede. Informieren Sie sich umfangreich über den Leistungsumfang und Höhe der Beiträge. Vergleichen lohnt sich, man spart dadurch viel Geld!
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung sichert Ihnen wie alle bisher genannte Versicherungsarten Ihre Existenz und bietet Ihnen im Alter und aufgrund einer Erkrankung finanzielle Unterstützung, wenn Sie auf Pflege von anderen angewiesen werden. Außerdem werden aus der Pflegeversicherung Entschädigungen für die Menschen bezahlt, die ihre Angehörige pflegen und dadurch sich selbst nicht finanzieren können. Gesetzlich Versicherte sind automatisch pflegeversichert. Private Krankenkassenmitglieder müssen sich zusätzlich versichern lassen!
Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Ihnen finanzielle Unterstützung in den Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Zu den Arbeitsunfällen zählen auch Unfälle, die sich auf dem Weg zur Arbeit und zur Schule ereignen sowie von der Schule und Arbeit nach Hause.
Arbeitslosenversicherung
Im Falle der unverschuldeten Arbeitslosigkeit wird man vom Staat finanziell unterstützt. Außerdem hat man dadurch Anspruch auf weitere Angebote wie z. B. Beratung, weiterbildende Seminare und sämtliche Förderleistungen. Für die Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig.
Arbeitslosengeld
Anspruch auf Arbeitslosengeld erwirbt man erst, wenn die letzte versicherungspflichtige Beschäftigung mindestens zwölf Monate gedauert hat. Der Antrag wird bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit persönlich gestellt. Die Voraussetzungen müssen erst überprüft werden. Arbeitslosengeld erhält man maximal für 12 Monate, ab dem Alter von 50 Jahren für maximal 13 Monate, ab einem Alter von 55 Jahren für maximal 18 Monate und ab 58 Jahren für maximal 24 Monate.
Wenn Sie sich nicht rechtzeitig melden, kann eine Sperrzeit eintreten. In der Zeit haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen.Wenn Sie vom Arbeitgeber gekündigt worden sind (schriftlich bestätigt), müssen Sie sich umgehend, spätestens am dritten Tag persönlich bei der Agentur für Arbeit melden.
Arbeitslosengeld II
Sind Sie bereits länger als 12 Monate arbeitslos, haben Sie trotz dessen Anspruch auf finanzielle Unterstützung vom Staat. Weitere Informationen finden Sie zu dem Arbeitslosengeld II unter dem Menüpunkt Soziale Leistungen.