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Krankenversicherung

Wer in Deutschland lebt, muss bei einer Krankenkasse krankenversichert sein. Seit Januar 2016 werden Geflüchtete in Schleswig-Holstein im laufenden Asylverfahren, aber in der Regel auch nach negativem Abschluss des Asylverfahrens (Duldung) über das Sozialamt (im Kreis Schleswig-Flensburg das Sozialzentrum) bei einer Krankenkasse krankenversichert. In diesen Fällen bekommen Sie von der AOK eine Gesundheitskarte. Diese Gesundheitskarte müssen Sie zu allen Ärztin*Arzt- und Krankenhausbesuchen mitnehmen. Auf ihr stehen alle notwendigen Informationen, die die*der Äzrtin*Arzt von Ihnen benötigt.

Sobald Sie eine Aufenthaltserlaubnis haben, dürfen Sie sich Ihre Krankenkasse selbst aussuchen.

Die Krankenversicherung trägt die medizinischen Kosten. Beim Kauf von Medikamenten müssen Sie einen kleinen Betrag zuzahlen. Grundsätzlich sind es 10% des Preises, jedoch beträgt die Zuzahlung mindestens 5,-€ und höchstens 10,-€. Für Kinder und Jugendliche sind Medikamente bis zum Ende des 18. Lebensjahres kostenfrei, wenn sie von einem*einer Arzt*Ärztin verschieben werden.

Solange Sie im Asylverfahren sind, benötigen Sie in den ersten 15 Monaten ihres Aufenthaltes in Deutschland für spezielle Untersuchungen oder Verschreibungen ihrer*ihres Ärztin*Arztes die Zustimmung des Sozialzentrums. Bitte informieren Sie sich bei der*dem für Sie zuständigen Mitarbeiter*in. Adressen der Sozialzentren im Kreis Schleswig-Flensburg finden Sie unter dem Menüpunkt Soziale Leistungen- AsylbLG.

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