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Ärztliche Schweigepflichtentbindung

Äzrtinnen*Ärzte dürfen ohne Ihre Zustimmung keine Informationen über Sie an andere weitergeben - weder an offizielle Stellen noch an Ihre*n Arbeitgeber*in oder Familienmitglieder. Das nennt man ärztliche Schweigepflicht.

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