Grundschule (Primarstufe)
In Schleswig-Holstein besteht 9 Jahre Vollzeitschulpflicht, danach Berufsschulpflicht bis zum 18. Lebensjahr. Die Erziehungsberechtigten sind dazu verpflichtet, für den regelmäßigen Schulbesuch ihrer Kinder zu sorgen.
Der Schulbesuch an staatlichen Schulen ist kostenlos. Zusätzlich gibt es in Deutschland auch Privatschulen. Diese verlangen in der Regel Schulgebühren von den Eltern.
In Schleswig-Holstein besuchen alle Kinder ab dem Alter von 6 Jahren eine Grundschule. Frühere oder spätere Einschulung ist möglich. Die Kinder werden in der Regel aufgrund des Wohnortes einer Schule zugeteilt. Die Eltern müssen ihre Kinder bei einer Schule anmelden. Die Fristen werden schriftlich von der Schule mitgeteilt. Aufgrund der Schulpflicht werden die Kinder automatisch an der zuständigen Schule aufgenommen, anders als bei der Anmeldung an einem Kindergarten. Sie müssen sich nicht sorgen, dass Ihr Kind keinen Platz erhält. Eine Einschulung an einer Schule Ihrer Wahl ist ebenfalls in Deutschland möglich, muss im Vorfeld überprüft werden, ob weitere Kapazitäten zur Verfügung stehen. Nehmen Sie dann rechtzeitig Kontakt mit der Schule auf.
Die Grundschule organisiert für die tägliche Schulzeit einen festen zeitlichen Rahmen von vier Unterrichtsstunden für die Klassenstufen 1 und 2 sowie fünf Unterrichtsstunden für die Klassenstufen 3 und 4 für alle Schülerinnen und Schüler.
Die meisten Grundschulen bieten eine Betreuung vor und nach den Unterrichtszeiten an, dadurch ist es Eltern möglich ihre Arbeitszeiten etwas freier zu gestalten. Die Schulbetreuung ist gebührenpflichtig.