Kreis Schleswig-Flensburg
Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Asylbewerber*innen, Ausländer*innen mit Duldung und Ausländer*innen mit Aufenthaltsgestattung erhalten Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz.
Dies beinhaltet folgende Leistungen:
- Grundleistungen für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushaltes (notwendiger Bedarf)
- Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens (notwendiger persönlicher Bedarf)
- Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
Bei besonderen Umständen sind gegebenenfalls auch weitere Leistungen möglich, die im Einzelfall bewilligt werden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in dem für Sie zuständigen Sozialzentrum.
Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)
Zusätzlich können Bezieher*innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einen Antrag auf Bildungs- und Teilhabeleistungen für Ihre Kinder stellen.
Allgemeine Informationen finden Sie zum Bildungspaket unter Menüpunkt Alle Antworten von A-Z unter Bildung und Teilhabe sowie den Antrag auf der Seite des Kreises unter https://www.schleswig-flensburg.de/?fdirect=1 .