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Leistungen für Familien mit Kindern

Kindergeld

Erziehungsberechtigte, in der Regel Eltern, können Kindergeld für ihre Kinder beantragen.

Kindergeld gibt es:

  • für Kinder in Ausbildung, bis zum 25. Lebensjahr,
  • für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr,
  • die in Deutschland, in einem Mitgliedstaat der EU oder dem EWR leben.

Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt!

Familien können zusätzlich Kinderfreibeträge bei der Lohn- und Einkommensteuer gewährt werden.

Zum 01.07.2019 wurde das Kindergeld erneut angehoben und beträgt aktuell: .....



Die Antragstellung erfolgt über die Familienkasse der Agentur für Arbeit.

Kinderzuschlag

Kinderzuschlag kann an Familien mit geringem Einkommen gezahlt werden, wenn

  • die Kinder unverheiratet unter 25 Jahre sind und in demselben Haushalt leben,
  • das Einkommen eine gewisse Mindestgrenze nicht unterschreitet. Diese Mindestgrenze liegt bei 900 Euro brutto für Paare und 600 Euro brutto für Alleinerziehende
  • man keine Leistungen nach SGB II oder Sozialhilfe bezieht.
Wichtig zu Wissen

Seit dem 1. Januar 2020 können Sie den Kinderzuschlag auch erhalten, wenn Sie mit Ihrem Erwerbseinkommen, dem Kinderzuschlag und dem Wohngeld nicht mehr als 100 Euro unter dem SGB II-Anspruch bleiben.

Die bisher geltende Höchsteinkommensgrenze ist zum 1. Januar 2020 entfallen, sodass Sie Kinderzuschlag auch bei etwas höherem Einkommen beziehen können.

Der Kinderzuschlag beträgt maximal 185 Euro pro Kind und Monat.

Den Antrag erhalten Sie bei der Familienkasse, auch hier online.

Zusätzlich können Eltern Antrag auf Bildungs- und Teilhabeleistungen stellen, siehe Bildung und Teilhabe unter Menüpunkt Übersicht von A -Z.


Elterngeld

Das Elterngeld erhalten Eltern, die

  • ihr Kind nach der Geburt maximal 14 Monate selbst betreuen,
  • nicht mehr als 30 Stunden in der Elternzeit arbeiten,
  • zusammen mit ihrem Kind in einem Haushalt leben,
  • einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Seit 2015 gibt es neben dem Basiselterngeld (Elterngeld) das ElterngeldPlus.

Basiselterngeld

Das Basiselterngeld wird insgesamt 14 Monate für beide Elternteile gewährt, wenn beide Eltern an der Betreuung beteiligt sind und deshalb nicht arbeiten können. Die Eltern können die Monate frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen.

Alleinerziehende, die das Elterngeld beziehen, können die vollen 14 Monate Elterngeld beziehen. Basisenlterngeld können Eltern nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes erhalten. Danach können sie nur noch das ElterngeldPlus oder den Partnerschaftsbonus beziehen.

ElterngeldPlus

Das ElterngeldPlus stärkt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und richtet sich an die Elternteile, die während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Mütter und Väter haben damit die Möglichkeit, länger als bisher Elterngeld in Anspruch zu nehmen. ElterngeldPlus können Eltern doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld: Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus.

Wenn Eltern nach der Geburt nicht arbeiten, ist das ElterngeldPlus halb so hoch wie das Basiselterngeld. Wenn Eltern nach der Geburt in Teilzeit arbeiten, kann das monatliche ElterngeldPlus genauso hoch sein wie das monatliche Basiselterngeld mit Teilzeit.

Partnerschaftsbonus

Elternteile, die sich die Betreuung des Kindes während des Elterngeldbezuges teilen und gleichzeitig in Teilzeit zwischen 25 und 30 Stunden arbeiten, erhalten einen Partnerschaftsbonus: Sie bekommen vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate. Alleinerziehenden steht der gesamte Partnerschaftsbonus zu.

Wichtig zu Wissen
Alle Eltern können Elterngeld erhalten unabhängig davon, ob sie eine Beschäftigung vor der Geburt ausgeübt haben. Die Höhe des Elterngeldes ist vom Einkommen abhängig.

Eltern mit höheren Einkommen erhalten 65 Prozent, Eltern mit niedrigeren Einkommen bis zu 100 Prozent des Voreinkommens.

Je nach Einkommen beträgt das Basiselterngeld zwischen 300 Euro und 1800 Euro im Monat und das ElterngeldPlus zwischen 150 Euro und 900 Euro im Monat.
Bild vergrößern: Wichtig zu wissen

Das Mindestelterngeld erhalten alle, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und höchstens 30 Stunden in der Woche arbeiten, etwa auch Studierende, Hausfrauen*Hausmänner und Eltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder nicht gearbeitet haben.

Mit einem Elterngeldrechner können Sie die Höhe des Elterngeldes selbst errechnen.
Den Antrag und weitere Formulare finden Sie hier.

Das Elterngeld muss schriftlich beantragt werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Elterngeldstelle:

Elterngeld Landesamt für soziale Dienste

Außenstelle Schleswig

Kreise Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Stadt Flensburg

Seminarweg 6
24837 Schleswig


Mutterschaftsgeld

Das Mutterschaftsgeld können Frauen erhalten, die:

  • freiwillig oder gesetzlich mit Anspruch auf Krankengeld krankenversichert sind,
  • eine Beschäftigung (Heimarbeit oder Minijob) vor der Geburt des Kindes ausgeübt haben,
  • während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber zulässig gekündigt worden sind.

Mutterschaftsgeld wird während der Schutzfristen (die Frauen dürfen in dieser Zeit nicht arbeiten) gezahlt:

6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach dem Termin,
12 Wochen nach der Entbindung bei einer Früh- oder Mehrfachgeburt.

Die Höhe des Mutterschaftsgeldes wird nach dem Einkommen der letzten drei Monate errechnet und beträgt maximal 13 Euro pro Tag.

Zum Mutterschaftsgeld wird Arbeitgeberzuschuss gezahlt, wenn das Einkommen höher als 390 Euro vor dem Mutterschutz war.

Weitere Informationen finden Sie zum Thema Familie, Schwangerschaft, Frauen auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Leitfaden zum Mutterschutz


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