Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Suche

Wohngeld

Wohngeld (Zuschuss zur Miete oder bei Eigentum Lastenzuschuss) kann von Familien mit geringem Einkommen beantragt werden.

Die Höhe des Wohngeldes wird:

  • vom Einkommen und Anzahl der Familienmitglieder,
  • von der Höhe der aktuellen Miete bzw. den Belastungen

errechnet.

Weitere Informationen sowie den Antrag finden Sie auf der Seite des Kreises.

Zusätzlich können Wohngeldberechtigte einen Antrag auf Bildungs- und Teilhabeleistungen für ihre Kinder stellen, siehe Bildung und Teilhabe unter dem Menüpunkt Alle Infos von A-Z.
nach oben zurück