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Arbeitslosengeld I (beim Arbeitsverlust)

Arbeitslosengeld können Arbeitnehmer*innen beantragen, die zurzeit arbeitslos sind.

Als arbeitslos gilt ein*e Arbeitnehmer*in, wenn er*sie

  • nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht
  • sich bemüht, seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden und
  • sich dem Arbeitsmarkt (den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit) zur Verfügung stellt.
Wichtig zu Wissen

Arbeitslose müssen bestimmte Zeiten sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein, um Anspruch auf das Arbeitslosengeld I zu haben.

Nach erfüllten Voraussetzungen wird das Arbeitslosengeld zwischen 6 und 12 Monaten gezahlt. Für ältere Arbeitslose kann das Arbeitslosengeld für 24 Monate gewährt werden.

Persönliche Vorsprache ist bei der Antragstellung zwingend erforderlich.

Arbeitslose müssen sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (mindestens 15 Stunden) bemühen. Sie werden von der Agentur für Arbeit regelmäßig beraten.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.


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