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Leistungen nach SGB XII

Sozialhilfe umfasst die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie weitere Leistungen in besonderen Lebenssituationen, wie zum Beispiel Pflegebedürftigkeit.

Anspruch auf Sozialhilfeleistungen besteht nur, wenn ein Bedarf nicht aus eigenen Mitteln gedeckt werden kann.

Hilfe zum Lebensunterhalt können demnach nicht erwerbsfähige Personen erhalten, die zum Beispiel eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen, längerfristig erkrankt sind oder auch in einer Einrichtung betreut werden.

Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben hilfebedürftige Personen ab 65 Jahren sowie dauerhaft, allein ausmedizinischen Gründen voll erwerbsgeminderte Personen ab 18 Jahren (Personen, die auf Dauer weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können).

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Kreises unter Menüpunkt Soziales.

Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)

Bezieher*innen von Leistungen nach dem SGB XII können einen Antrag auf Bildungs- und Teilhabeleistungen für ihre Kinder stellen.
Allgemeine Informationen finden Sie zum Bildungspaket unter Menüpunkt Übersicht A-Z unter Bildung und Teilhabe sowie den Antrag auf der Seite des Kreises unter http://www.schleswig-flensburg.de.


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