Altersrente
Die gesetzliche Rente wird gezahlt, wenn Versicherte ein bestimmtes Alter (Regelaltersgrenze) erreicht und für mindestens fünf Jahre gesetzlich versichert waren (allgemeine Wartezeit).
Versicherte, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, können mit Vollendung des 65. Lebensjahres in Rente gehen. Für nachfolgende Jahrgänge wird die Regelaltersgrenze zwischen dem Jahr 2012 und 2029 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben.
Die Höhe der Altersrente richtet sich vor allem nach der Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung und der Höhe des dabei erzielten Entgelts.
Es gibt auch andere Arten der Altersrente.
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