Berufsbezogene Deutschsprachförderung (gem. § 45a Aufenthaltsgesetz)
Am 01. Juli 2016 erweiterte der Bund das Angebot an berufsbezogener Sprachförderung für Menschen mit Migrationshintergrund: die berufsbezogene Deutschsprachförderung wurde zu einem Regelinstrument der Sprachförderung des Bundes. Sie wird vom BAMF umgesetzt und baut unmittelbar auf den Integrationskursen auf.
Die berufsbezogene Deutschsprachförderung setzt sich aus verschiedenen Kursen zusammen, die sich individuell kombinieren lassen und den Deutschunterricht mit Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit / Jobcenter verbinden. Sprachkenntnisse können bis C2-Niveau erworben werden.
Ziel des Kurses: Die berufsbezogene Deutschsprachförderung dient dem Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern.
- Sie haben bereits einen Integrationskurs absolviert und/oder sprechen bereits Deutsch auf B1, B2 oder C1 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER)
Berufsbezogene Deutschsprachkurse sind an folgende Zielgruppen gerichtet:
- Zugewanderte aus Drittstaaten, einschließlich Geduldete nach dem § 4 Abs. 1 Satz 2 DeuFöV und Gestattete nach den §§ 4 Abs. 1 Satz 3 DeuFöV i.V.m. 45a Abs. 2 Satz 3, 4 AufenthG. Teilnahmeberechtigt sind Gestattete aus Herkunftsländern mit guter Bleibeperspektive.
- Bürger*innen der EU,
- Deutsche mit Migrationshintergrund
Weiterhin wird vorausgesetzt, dass die Teilnehmer*innen:
- arbeitsuchend gemeldet sind und/oder in der Regel Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB III (Arbeitslosengeld) beziehen;
- eine Ausbildungsstelle suchen, beziehungsweise sich bereits in der Ausbildung befinden,
- für ihren Berufs- bzw- Ausbildungsabschluss das Anerkennungsverfahren durchlaufen,
- beschäftigt sind,
- einen Migrationshintergrund und einen Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung haben,
Sie haben bereits einen Integrationskurs absolviert und/oder sprechen bereits Deutsch auf B1, B2 oder C1 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER).
Über dieTeilnahme an einem Kurs entscheidet die Bundesagentur für Arbeit (für Kund*innen im Asylverfahhren) oder das Jobcenter (für bereits anerkannte Geflüchtete)! Der*die zuständige Berater*in beziehungsweise Fallmanager*in stellt eine Berechtigung aus, die bei einem*einer Bildungsträger*in, der solche Deutschkurse durchführt, zur Anmeldung vorgelegt werden muss.
Man unterscheidet zwischen den Basiskursen und speziellen Kursen
Es gibt drei Basiskurse:
- B1 auf B2
- B2 auf C1
- C1 auf C2
Jeder Basiskurs umfasst 400 Unterrichtseinheiten. Sie sind inhaltlich allgemeinsprachlich mit berufsbezogenen Unterrichtseinheiten aufgebaut und richten sich an eine Gruppengröße von mindestens 15 Teilnehmenden. In ländlichen Regionen sind auch kleinere Gruppen denkbar. Jedes Modul schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab.
Alle Kurse werden aktuell mit einem Brückenelement (500 Unterrichtseinheiten) in der Region angeboten.
Neben den Basiskursen sind verschiedene Spezialkurse vorgesehen, die folgende Schwerpunkte haben werden:
- begleitend für Personen im Anerkennungsverfahren für bestimmte akademische Berufe,
- verschiedene Fachrichtungen, die gezielte fachspezifische Inhalte, beispielsweise im Pflege-, oder kaufmännischen Bereich vermitteln werden,
- zusätzlich für Teilnehmende, die im Integrationskurs trotz der Wiederholung das Niveau B1 nicht erreicht haben. Dieser Gruppe stehen Spezialkurse mit dem Eingangsniveau A1 und A2 zukünftig zur Verfügung.
Das Stundenkontingent im I-Kursbereich (mit 2 gescheiterten Prüfungsversuchen!) und für Alpha-Kurse mit einem Prüfungsversuch ist entscheidend dafür, ob der*die Teilnehmende zu den Spezialkursen zugelassen wird.
Weitere detaillierte Informationen finden Sie auf der Seite des BAMF
- PDF-Datei: (PDF, 79 kB)
Flyer zu berufsbezogenen Sprachkursen in mehreren Sprachen (Deutsch, Arabisch, Englisch etc.)
Merkblätter in diversen Sprachen finden Sie hier
Berufsbezogene Sprachkurse im Kreisgebiet
Berufsbezogene Sprachkurse (Basiskurse B2 und C1) werden bereits in Schleswig und Flensburg angeboten. Informieren Sie sich über KURSNET über neue Starttermine. Die Bildungsträger*innen sind verpflichtet, alle Starttermine rechtzeitig zu veröffentlichen.
Hier finden Sie die Bildungsträger*innen, die berufsbezoge Sprachkurse im Kreisgebiet durchführen dürfen: