Wohnungssuche
Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus suchen, ist das Internet Ihr erster Anlaufpunkt. Dort gibt es Anbieter*innen, die sich auf die Vermittlung von Wohnungen und Häusern spezialisiert haben. Viele Zeitungen veröffentlichen ebenfalls aktuelle Wohnungsanzeigen auf ihrer Internetseite. Weiterhin finden Sie aktuelle Anzeigen in der örtlichen Presse. Man kann sich zusätzlich informieren, welche Wohnungsgesellschaften sich in der Nähe befinden und die Geschäftsstellen persönlich aufsuchen.
Bei der Wohnungssuche können Sie im zuständigen Wohnungsamt Unterstützung erhalten. Dort werden die Wohnungen oft direkt vermittelt. Sollten hier keine freien Wohnungen verfügbar sein, können Ihnen hier weitere Kontaktpersonen bzw. gezielte Wohnungsangebote genannt werden. Es gibt auch Immobilienmakler*innen, die gegen Bezahlung die Wohnungssuche für Sie übernehmen.
Immobilienmakler*innen können für ihre Tätigkeit max. zwei Monatsmieten zuzüglich der Mehrwertsteuer berechnen. Örtliche Ansprechpartner*innen finden Sie in den Telefonbüchern oder im Internet.
Kontaktaufnahme mit dem Anbieter
Haben Sie ein passendes Wohnungsangebot gefunden, müssen Sie möglichst schnell per E-Mail oder telefonisch Kontakt zum*zur Anbieter*in/Vermieter*in aufnehmen. Die Wohnungen sind in der Regel schnell vergriffen.
Staatliche Unterstützung – Wohnberechtigungsschein
Einige Wohnungen (Sozialwohnungen), die vom Staat gefördert werden, werden über die Wohnungsämter an bedürftige Bevölkerungsgruppen vermittelt. Um eine solche Wohnung mieten zu können, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.
Wenn Ihr Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, können Sie den Wohnberechtigungsschein in dem zuständigen Wohnungsamt oder in der Gemeindeverwaltung beantragen. Beispielsweise haben Alleinerziehende, kinderreiche Familien, ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung ein Anrecht auf den Wohnberechtigungsschein. Trotz der Berechtigung entscheidet der Vermieter, ob der Mietvertrag zustande kommt, und nicht das Wohnungsamt.