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Mietvertrag

Wenn Sie zur Miete wohnen, haben Sie einen Mietvertrag mit dem Vermieter geschlossen. Es ist ein wichtiges Dokument, das viele Details des Mietverhältnisses regelt und für Sie und Ihren Vermieter verbindlich ist.

Lesen Sie den Mietvertrag sehr genau, bevor Sie ihn unterschreiben. In der Regel wird der Mietvertrag schriftlich geschlossen, er kann jedoch ebenfalls mündlich vereinbart werden.

Vor dem Abschluss des Mietsvertrags informieren Sie sich unbedingt über:

  • die Höhe der Miete
  • die Höhe der Nebenkosten (inklusive Heizkosten)
  • die Höhe der Kaution
  • eine mögliche Maklerprovision, wenn die Wohnung über den Immobilienmakler vermittelt wird
  • die Dauer des Mietvertrages
  • Kündigungsfristen
  • Renovierungsregelungen

Zusätzlich zum Mietvertrag wird beim Wohnungsbezug in der Regel ein Übergabeprotokoll angefertigt. Dieses soll von Ihnen unterschrieben werden. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich mit dem aktuellen Zustand der Wohnung einverstanden.

Lesen Sie sich das Protokoll sehr genau durch und kontrollieren Sie alle Angaben. Für die nicht angegebenen Schäden kann Ihr*e Vermieter*in Sie später verantwortlich machen.


Die Kaution

Die Kaution, die der*die Vermieter*in in der Regel beim Vertragsabschluss im Voraus verlangt, kann beim Auszug von dem*der Vermieter*in behalten werden, wenn die Wohnung sich in einem schlechten Zustand befindet oder die Mieten nicht vollständig bezahlt wurden. Die Summe der Kaution darf max. drei Monatskaltmieten (ohne Nebenkosten) betragen.

Kaltmiete und Betriebskosten

Neben der Miete für die Wohnräumlichkeiten (Kaltmiete) werden die Betriebskosten (als Nebenkosten bezeichnet) gezahlt. Dazu gehören Kosten für Heizung und Wasser sowie Abwasser und weitere Kosten wie zum Beispiel Müllabfuhr, Hausmeistertätigkeiten, Treppenreinigung. In der Regel wird ein bestimmter Betrag monatlich im Voraus gezahlt.

Einmal im Jahr werden mit der*dem Vermieter*in die entstandenen Kosten abgerechnet. Die Abrechnung der Kosten soll von Ihnen genau geprüft werden.


Hausordnung

Von der/dem Vermieter*in erhalten Sie zusammen mit dem Mietvertrag in der Regel eine Hausordnung ausgehändigt. Sie regelt das Zusammenleben aller Hausbewohner*innen. Mit der Unterschrift des Mietvertrages erklären Sie sich ebenfalls mit der Hausordnung einverstanden.

Nachtruhe ist unabhängig von der Hausordnung von 22 bis 6 Uhr gesetzlich festgelegt.


Mietrecht

Sie haben als Mieter*in bestimme Pflichten, wie die regelmäßige Zahlung der Miete oder die Beachtung der Hausordnung, aber auch Rechte, die Sie als Mieter*in nutzen können, zum Beispiel bei diversen Reparaturen, die in der Regel von dem*der Vermieter*in durchzuführen sind.

Wenn Sie Fragen zum Mietrecht haben, können Sie sich an den Mieterbund, andere Mietervereine oder Verbraucherzentrale vor Ort wenden. Die Beratungen sind teilweise kostenpflichtig. Sie können sich im Vorfeld über die Höhe der Kosten informieren.


Umzug, Adressenänderung

Sobald Sie umgezogen sind und eine neue Anschrift haben, müssen Sie die Adressenänderung der zuständigen Meldebörde in Ihrer Gemeinde mitteilen.

Sie erhalten bei der Ummeldung eine schriftliche Bescheinigung, die Sie nach Bedarf auch bei der Bank, Versicherungen, weiteren Ämtern und anderen Institutionen vorlegen können.

10.12.2020 
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