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Jugendberufsagentur

In der Jugendberufsagentur des Kreises Schleswig-Flensburg haben sich folgende Rechtskreise zusammengeschlossen:

  • Jugendhilfe (SGB VIII)
  • Jobcenter (SGB II)
  • Eingliederungshilfe (SGB XII)
  • Agentur für Arbeit (SGB III)
  • BBZ
  • Schulamt des Kreises (SchulG)

Durch den Zusammenschluss sind gemeinsame Terminvergaben möglich. Außerdem kann die bestmögliche Unterstützung für Jugendliche zwischen 15 und 25 Jahren erreicht werden.

Durch die Beteiligung der Jugendhilfe in der JBA können Unterstützungsangebote der Jugendsozialarbeit und Jugendberufsförderung angeboten werden. Es können außerdem Bedarfe erkannt werden und neue Angebote in die Wege geleitet werden.

Jugendsozialarbeit:

Ein Schwerpunkt der Jugendsozialarbeit liegt darin Jugendarbeit für junge Menschen mit besonderen Problemlagen anzubieten und durchzuführen. Zum anderen sollen Angebote für benachteiligte Kinder und Jugendliche zur Überwindung individueller Schwierigkeiten im Übergang von Schule in das Berufsleben sowie das eigenständige Leben gefördert werden. Die Projekte sollen durch die Jugendförderung angeboten und begleitet und werden.

Jugendsozialarbeit und Jugendberufsförderung:

  • Beratung in der Jugendberufsagentur im Rahmen des gesetzlichen Auftrags des SGB VIII
  • Clearingstelle für „JUGEND STÄRKEN an der Schlei“ innerhalb der Jugendberufsagentur
  • Vernetzung mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst (Hilfen zur Erziehung), der Schulbegleitung und den stationären Hilfen zur Abstimmung sich unterstützender Angebote
  • Bearbeitung von Anträgen im Bereich der Jugendsozialarbeit
  • Anregung von Projekten für junge Menschen mit besonderen Problemlagen

Mehr Informationen zur Beratung in der Jugendberufsagentur

Wer kann Beratung in der JBA in Anspruch nehmen?

Die Zielgruppe sind Jugendliche und junge Erwachsene von 15 bis 25 Jahre! In Ausnahmefällen gibt es dabei Abweichungen.

Wird alles was dort besprochen wird weitergegeben?

Nein! Die rechtskreise können nur miteinander über jemanden sprechen, wenn eine Schweigepflichtsentbindung vorliegt. Ferner wird sich nur über die relevanten Informationen für einen vorhandenen Unterstützungsbedarf ausgetauscht.

Kann ich in der JBA Unterstützung für meine Familie bekommen?

In der JBA können für den Bereich der Jugendhilfe keine Hilfen zur Erziehung eingeleitet werden. Hierzu muss man sich an den Fachdienst Jugend und Familie in der Moltkestraße 25 in Schleswig wenden (Telefon 04621 48122-830). Sollte sich aus der Beratung in der JBA ein entsprechender Hilfebedarf herausstellen, wird auf Wunsch der Kontakt zu den entsprechenden Stellen hergestellt.

Welche Projekte werden gefördert?

In der Regel sind es Projekte, die sich an Gruppen von Jugendlichen mit besonderen Problemlagen wenden. in der Regel können diese Projekte mit bis zu einem Drittel unterstützt werden.

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