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Wie kann ich mich beim Jugendamt unterhaltsrechtlich beraten lassen?

Im Rahmen eines ersten persönlichen Gespräches überlegen wir mit Ihnen gemeinsam, ob Ihr Anliegen im Rahmen einer Beratung durchführbar ist. Die Beratung wird für das Elternteil durchgeführt, bei dem das Kind lebt.

Außerdem berät das Jugendamt junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr und getrenntlebende Elternteile, die das Kind gemeinsam betreuen (Wechselmodell) in unterhaltsrechtlichen Angelegenheiten.

Unterhaltspflichtige dürfen vom Jugendamt nicht beraten werden, dies ist gesetzlich ausgeschlossen.

Im Rahmen der Beratung unterstützt Sie das Jugendamt bei der Feststellung des vom Unterhaltspflichtigen zu zahlenden Unterhaltsbetrages. Hierfür bitten wir die Unterhaltspflichtigen um Auskunft über deren wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse. Das Jugendamt führt anhand der eingereichten Unterlagen die Unterhaltsberechnung durch. Das Ergebnis wird sowohl dem Unterhaltsberechtigten als auch dem Unterhaltspflichtigen mitgeteilt.

Die Zahlungsmodalitäten klären Sie nach Abschluss der Beratung selbst untereinander.

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