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Wo und wie beantrage ich eine Beistandschaft für mein Kind?

Die örtliche Zuständigkeit des Jugendamtes richtet sich grundsätzlich nach dem Wohnort des betreuenden Elternteils.

Für die Einrichtung der Beistandschaft ist ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt notwendig.

Hierfür vereinbaren Sie einen Termin zu einem persönlichen Gespräch mit Ihrer*Ihrem zuständigen Sachbearbeiter*in. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Familiennamen des Kindes bzw. bei ungeborenen Kindern nach dem Familiennamen der Mutter.

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