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Zulassung in Zeiten der Corona-Krise: Ein Interview mit dem Leiter der Straßenverkehrsbehörde Jan Wiese

Seit dem 18. März 2020 halten die Zulassungsstellen in Flensburg und Schleswig einen eingeschränkten Notbetrieb vor. Zusätzlich zu den bestehenden Angeboten öffneten die Zulassungsstellen seit dem 25. April 2020 nun auch samstags, um der steigenden Nachfrage der Kunden gerecht zu werden. Dabei gilt es natürlich, die Anforderungen des Infektionsschutzes sowohl für Kunden als auch für Mitarbeiter umzusetzen.

Herr Wiese, wie schätzen Sie als Leiter der Straßenverkehrsbehörde die aktuelle Situation für die Kunden und Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde ein?

Zur Wahrung des gebotenen Infektionsschutzes haben wir alle gewohnten Abläufe für unsere Kunden und Mitarbeiter überprüft und entsprechend angepasst, um ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten. Um das theoretische Infektionsrisiko durch einen Kontakt zwischen Kunden und Mitarbeiter möglichst kurz zu halten und gleichzeitig möglichst viele Zulassungsverfahren zu bewältigen, können Kunden aktuell nur nach vorheriger Terminvergabe in die Zulassungsstellen kommen.
Gleichzeitig arbeiten die Mitarbeiter in Wechselschichten, um den Betrieb der Zulassungsstellen auch im Falle einer Corona-Infektion zu sichern. Dadurch lässt es sich leider nicht vermeiden, dass die üblichen Kapazitäten natürlich stark eingeschränkt werden. Wir arbeiten zudem regelmäßig an der Optimierung dieses Notbetriebes, um den berechtigten Interessen unserer Kunden unter den gegebenen Umständen gerecht zu werden.

Die Zulassungsstellen haben jetzt auch samstags geöffnet. Wie kam es dazu und was sagen die Mitarbeiter*innen dazu? Für eine Verwaltung ist das ja eher ungewöhnlich.

Das Ziel ist es, unser Leistungsportfolio im Sinne der Kunden trotz der Corona-Pandemie bestmöglich aufrechtzuerhalten und unter Einhaltung der Sicherheitsvorgaben stetig zu erweitern. Die Ausweitung der Öffnungszeiten auf die Samstage soll die Kontingente für weitere Termine schaffen, um der enormen Kundennachfrage, verstärkt durch die Frühjahrssaison, zu begegnen. Eine Entscheidung, die auch von den Mitarbeitern mitgetragen wird. Hierfür möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken. Wir möchten so ein Zeichen dafür setzen, dass wir auch in der Krise für unsere Kunde da sind.

Wie können Kunden einen Termin erhalten?

Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich telefonisch, da so schon erste Fragen, u. a. auch zur Art und Umfang des Anliegens geklärt werden können. Die Beschaffung einer Software für die Online-Terminvergabe in der Kreisverwaltung wird gerade angestrengt.

Was für Möglichkeiten gibt es noch für Kunden - unabhängig von einer Terminvergabe?

Ab dieser Woche führen wir an beiden Standorten eine Zulassungs-Box für Privatkunden ein. Adressänderungen, Abmeldungen oder Umschreibungen sind so ohne Termin möglich. Maximal zwei Vorgänge pro Kunde werden, wenn alle notwendigen Unterlagen, wie Schilder oder Kopie des Personalausweises, beigefügt sind, innerhalb von einer Woche bearbeitet. Der Einwurf in diese Boxen ist zwischen 7:30 bis 14:00 Uhr möglich. Nach der Bearbeitung erhalten die Kunden einen Termin, um ihre Unterlagen wieder abzuholen.

Alle Informationen zur Zulassungs-Box

Darf ich als Flensburgerin auch nach Schleswig oder umgekehrt?

Ja, seit der Kooperationsvereinbarung im Jahr 2009 können an beiden Standorten die Dienstleistungen der Zulassungsstelle für Stadt- und Kreisbewohner vollumfänglich angeboten werden.

Welche Online-Möglichkeiten stehen derzeit zur Verfügung?

Aktuell ist es möglich, sein Kraftfahrzeug online abzumelden. Ein entsprechender Link zum Land Schleswig-Holstein ist auf der Homepage des Kreises hinterlegt. Die Zulassung eines neuen Kraftfahrzeuges muss jedoch weiterhin in den Zulassungsstellen erfolgen. Auch der Service eines Wunschkennzeichens steht weiterhin uneingeschränkt auf der Homepage des Kreises zur Verfügung. Ab der nächsten Woche werden wir Videos zu den nachfrageintensivsten Leistungen auf unserer Homepage veröffentlichen. Wir bitten unsere Kunden deshalb, sich vorher auf der Homepage zu informieren, ob eine persönliche Vorsprache in den Zulassungsstellen wirklich notwendig ist, oder sich das Anliegen auch auf anderem Wege klären lässt.

Was sollten Kunden beachten? Haben Sie spezielle Hinweise? Was raten Sie Ihren Kunden?

Im Interesse einer effizienten Bearbeitung, sollten sich die Kunden vorher über die erforderlichen Unterlagen, z. B. auf der Homepage des Kreises, informieren. Um Verzögerungen zu vermeiden, ist es wichtig, dass die gebuchten Termine auch pünktlich wahrgenommen werden. Sollte ein Termin doch nicht genutzt werden können, wären wir für eine kurze Absage dankbar, da der Termin dann – auch kurzfristig – an einen anderen Kunden vergeben werden könnte.



Kreis Schleswig-Flensburg
Pressestelle
Flensburger Str. 7
24837 Schleswig
Telefon: 04621/87-0
E-Mail: pressestelle@schleswig-flensburg.de