Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Suche

Prozesskostenhilfe

Ist eine außergerichtliche Einigung nicht möglich, kann weitere Unterstützung, die so genannte Prozesskostenhilfe, beantragt werden.

Voraussetzungen für die Antragstellung:

  • der*die Antragsteller*in kann die für eine Prozessführung erforderlichen Mittel nach seinen*ihren wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen nicht aufbringen,
  • die beabsichtigte Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung hat hinreichende Aussicht auf Erfolg und
  • die beabsichtigte Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung ist nicht mutwillig.

Weitere Informationen für das Verfahren siehe unter Menüpunkt Beratungshilfe.


nach oben zurück