Prozesskostenhilfe
Ist eine außergerichtliche Einigung nicht möglich, kann weitere Unterstützung, die so genannte Prozesskostenhilfe, beantragt werden.
Voraussetzungen für die Antragstellung:
- der*die Antragsteller*in kann die für eine Prozessführung erforderlichen Mittel nach seinen*ihren wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen nicht aufbringen,
- die beabsichtigte Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung hat hinreichende Aussicht auf Erfolg und
- die beabsichtigte Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung ist nicht mutwillig.
Weitere Informationen für das Verfahren siehe unter Menüpunkt Beratungshilfe.