Informationen für Eltern
Wie finde ich einen Platz in Kindertagespflege?
Der Fachbereich Jugend und Familie des Kreises Schleswig-Flensburg verfügt über die Kontaktdaten der Kindertagespflegepersonen, die eine Erlaubnis nach § 43 SGB VIII erhalten haben.
Ebenso können Sie Kindertagespflegepersonen im Kitaportal SH (www.kitaportal-sh.de) finden.
Was kostet mich ein Platz in Kindertagespflege?
Ein Platz in Kindertagespflege kostet genauso viel wie ein Platz in der Krippe oder in der Kita. Die Kosten für einen Betreuungsplatz sind landesweit einheitlich geregelt.
Ein Betreuungsplatz für ein Kind unter 3 Jahren kostet maximal 5,80 € pro wöchentlicher Betreuungsstunde (z. B. bei einer Betreuung von 30 Stunden wöchentlich 174 € pro Monat). Sollte es weitere Geschwisterkinder in der Krippe, Kita oder Hort geben, so kann eine Geschwisterermäßigung beantragt werden. Diese Geschwisterermäßigung ist unabhängig davon, wie viel Sie verdienen. Eltern ohne Einkommen oder mit nur einem sehr geringen Einkommen können einen Antrag auf soziale Ermäßigung stellen, der dann vom Kreis Schleswig-Flensburg geprüft und bearbeitet wird. Den Vordruck finden Sie im Bereich Dokumente.
Für Kinder über 3 Jahre kostet ein Betreuungsplatz 5,66 € pro wöchentlicher Betreuungsstunde (z. B. bei einer Betreuung von 30 Stunden wöchentlich 169,80 € pro Monat). Auch hier kann eine Geschwisterermäßigung und/oder soziale Ermäßigung im Bedarfsfall gewährt werden.
Die festgesetzen Kostenbeiträge sind für bis zu 30 Ausfalltage der Kindertagespflegeperson weiter zu zahlen. Ab dem 31. Ausfalltag kann auf Antrag beim Kreis Schleswig-Flensburg, Fachbereich Jugend und Familie, Sachgebiet Kita und Tagespflege, Moltkestraße 25, 24837 Schleswig eine Erstattung der zu viel gezahlten Kostenbeiträge erfolgen.
Das Bundesprogramm ProKindertagespflege: Wo Bildung für die Kleinsten beginnt
Der Kreis Schleswig-Flensburg beabsichtigt, die Kindertagespflege zukünftig weiter zu stärken. Unterstützend fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) den Kreis von Januar 2019 bis Dezember 2021.
Mit dem Bundesprogramm „ProKindertagespflege: Wo Bildung für die Kleinsten beginnt“ stärkt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gezielt die Weiterentwicklung der Kindertagespflege. Nach dem Motto „Qualifiziert Handeln und Betreuen“ setzt das Bundesprogramm auf Qualifizierung der Tagesmütter und -väter, Verbesserung der Rahmenbedingungen und die Stärkung der Zusammenarbeit mit den Kommunen.
Im Rahmen des Bundesprogramms werden dem Kreis Schleswig-Flensburg Mittel bewilligt, die eine kostenfreie Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen bis 2021 ermöglicht.
An wen wende ich mich, wenn ich Fragen habe?
Allgemeine Fragen zur Kindertagespflege: |
Fragen zum Kostenbeitrag: |
|
|