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Was kostet mich ein Platz in Kindertagespflege?

Ein Platz in Kindertagespflege kostet genauso viel wie ein Platz in der Krippe oder in der Kita. Die Kosten für einen Betreuungsplatz sind landesweit einheitlich geregelt.

Ein Betreuungsplatz für ein Kind unter 3 Jahren kostet maximal 5,80 pro wöchentlicher Betreuungsstunde (z. B. bei einer Betreuung von 30 Stunden wöchentlich 174 pro Monat). Sollte es weitere Geschwisterkinder in der Krippe, Kita oder Hort geben, so kann eine Geschwisterermäßigung beantragt werden. Diese Geschwisterermäßigung ist unabhängig davon, wie viel Sie verdienen. Eltern ohne Einkommen oder mit nur einem sehr geringen Einkommen können einen Antrag auf soziale Ermäßigung stellen, der dann vom Kreis Schleswig-Flensburg geprüft und bearbeitet wird. Den Vordruck finden Sie im Bereich Dokumente.

Für Kinder über 3 Jahre kostet ein Betreuungsplatz 5,66 pro wöchentlicher Betreuungsstunde (z. B. bei einer Betreuung von 30 Stunden wöchentlich 169,80 pro Monat). Auch hier kann eine Geschwisterermäßigung und/oder soziale Ermäßigung im Bedarfsfall gewährt werden.

Die festgesetzen Kostenbeiträge sind für bis zu 30 Ausfalltage der Kindertagespflegeperson weiter zu zahlen. Ab dem 31. Ausfalltag kann auf Antrag beim Kreis Schleswig-Flensburg, Fachbereich Jugend und Familie, Sachgebiet Kita und Tagespflege, Moltkestraße 25, 24837 Schleswig eine Erstattung der zu viel gezahlten Kostenbeiträge erfolgen.

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